Medienmitteilungen

  • und der pädu bringt schon wieder alles durcheinander!
    evtl. vorsatz hat doch nix mit scfi zu tun, wo gedanken an ein verbrechen bestraft werden!
    du solltest bücher schreiben bei deiner fantasie! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Jones ()

  • mag ja sein dass ich bei den Gesetzen was durcheinander bringe
    aber zeig mir doch mal einen der sich da wirklich durchblickt
    wahrscheinlich kurz bevor man dann durchblicken würde, muss man in die geschlossene eingeliefert werden
    in meinem Fall wär das gar nicht so schlimm - St. Urban ist nur 10 min enfernt - vielleicht darf ich über mittags heim


    Spass beiseite
    ich hab nicht gesagt dass es so ist wie im Minority Report sondern dass wir nicht mehr so weit davon entfernt sind
    wenn das mit der Gedankenüberwachung wirklich funktionieren würde, hätten wir es doch schon längst oder glaubst nicht?


    und betreffen Manipulation empfehle ich jeden der es nicht glauben kann den Film "Wag the Dog" mit Robert de Niro anzusehen
    verändert möglicherweise ein wenig die Sichtweise ;)

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • Ich gebe pädu voll und ganz recht. In allen Punkten. ( Meine Stimme hast du ). :thumbup:
    Scheisse hab auch immer gedacht wenn ich rechts vorbeifahre und nicht wieder links einbiege ist dass nur ein vorfahren und gilt nicht als überholen. Verdammt, wenn die jeden Tag kontrollieren würden, würde ich jeden Tag den Check abgeben. <nooo!>
    Bin ich jetzt kriminell? <amkopfkratz>

    nein, aber ich kann Dir nur raten es nicht wieder zu machen
    schon gar nicht im Aargau :D

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Ein freiheitsliebendes Alphatier, welches lieber selber denkt als Werturteile vorgesetzt zu bekommen, hat unter diesen Umständen auch in der Schweiz schnell Grund zur Aufregung...

    tja und WO soll so jemand dann noch hin?
    mir wärs egal - bin schon einmal ausgewandert

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Beim System mitmachen, reich und mächtig werden, den Laden übernehmen oder ne Insel kaufen --> voilà


    mag ja sein dass ich bei den Gesetzen was durcheinander bringe aber zeig mir doch mal einen der sich da wirklich durchblickt



    <cool2>:D

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • tja und WO soll so jemand dann noch hin?
    mir wärs egal - bin schon einmal ausgewandert

    geisch i kosovo oder so... dert gits kes funktionierends rächtsystem! (zitat L.G. kosovare, krimineller, aus weltwoche interview) ;)

  • hondaholics.com/attachment/1399/


    ich will ja kein Rechtssystem das nicht funktioniert, sondern eines das GERECHT ist
    ausserdem müsste ich mir dann wohl einen BMW kaufen - mit dem Honda kann ich mich da unten nicht blicken lassen

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • warum? ha gmeint du sigsch alphatier und wöusch dir NÜT lah vorschriebe?
    de wär das IDEAL! :D


    im grosse u ganze chöi mir schwizer üs gloubs nid beschwäre vo wäge gerächts system!
    es isch natürlech nid vollkomme aber wo uf dere wäut siches das? gar niene!!!

  • wenn ich das in so einem Land wollte müsste ich zum Alphatier noch zusätzlich ein rücksichtsloser Gauner sein - das kann ich aber ned


    nein, Du hast ja schon recht - perfekt gibt nirgendwo
    aber ein wenig mehr zurück zum gesunden Menschenverstand wäre gut
    wir alle haben einen Super-Computer in unserem Schädel drin, den man auch benutzen kann
    wir werden aber in vielen Fällen immer mehr entmündigt wegen immer mehr Vorschriften - es genügt langsam
    ein normal denkender Mensch (und das istschliesslich die überwiegende Mehrheit) begeht keine Verbrechen - von daher würde es auch mit einigen wenigen Gesetzen auch gehen

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • pädu
    dass deine frau, wegen so einer schei*** verzeigt wird, finde ich auch völlig daneben, eigentlich sogar sinnlos. aber eben so ist halt heutzutage das gesetz, man wendet sie nicht mehr mit menschenverstand an. früher sagten die philosophen selber, dass man das gesetz mit menschennverstand anwenden muss.
    ich wäre selber auch schon 100 mal verzeigt worden , hätten mich die bullen gesehen, dass ich dem linken schleichverkehr rechts mit 120 kmh, sowie es auf der autobahn erlaubt ist , vorbeigefahren bin. klar weiss ich , dass ÜBERHOLEN nicht erlaubt ist.


    aber eine frage hätte ich noch: ist es erlaubt, auf der autobahn beim rechten spur zu vorbeifahren , wenn sich auf der linken spur der verkehr sich langsamer bewegt als beim rechten? natürlich ohne überhöhte geschwindigkeit. z.B 120 ist erlaubt , linke spur fährt mit 100 und ich auf der rechten 120 . erlaubt oder nicht?


    darf man eigentlich auch einen polizisten anzeigen, der nicht geblinkt hat ?

  • Zitat

    aber eine frage hätte ich noch: ist es erlaubt, auf der autobahn beim rechten spur zu vorbeifahren , wenn sich auf der linken spur der verkehr sich langsamer bewegt als beim rechten? natürlich ohne überhöhte geschwindigkeit. z.B 120 ist erlaubt , linke spur fährt mit 100 und ich auf der rechten 120 . erlaubt oder nicht?

    da haben wir ihn wieder: den irrtum, dass alle glauben rechts vorbeifahren sei etwas anderes als rechts überholen und es sei relevant, ob man zig kilometer später erst wieder nach links rüberwechsle! sobald man rechts vorbeifährt auf der autobahn, ist der tatbestand erfüllt!

  • Die Ausnahme bildet der Kolonnenverkehr
    Wobei genau niemand weiss WIE diese definiert wird....


    schön langsam bin ich über diese Verzeigungs Sache hinüber
    ich hoffe nur dass die Herren Richter wenigstens so gnädig sind, dass sie die 3 Monate ohne Ausweis auf die Mutterschaft ab April nächstes Jahr legen kann, weil sie beruflich das Auto braucht und sie nur in einer 2-Mann Firma arbeitet

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Die Ausnahme bildet der Kolonnenverkehr
    Wobei genau niemand weiss WIE diese definiert wird....


    "Fahren in parallelen Kolonnen", wie die Verkehrsregelnverordnung sagt (Art. 36 Abs. 5), setzt Kolonnen auf beiden Fahrspuren voraus. Das war bei der von Dir geschilderten Situation eben nicht der Fall (alle klebten wie üblich links :cursing: ).


    Tatsächlich gibt es keine genaue Definition einer Kolonne. Das Bundesgericht hat schon die Ansicht eines kantonalen Gerichts verworfen, wonach nur Stausituationen - quasi im Schritttempo - gemeint seien. Andererseits hat es festgehalten, wenn einfach auf beiden Fahrspuren normaler Verkehr herrsche, seien dies noch keine Kolonnen. Ab einer bestimmten (oder eben unbestimmten :D ) Verkehrsdichte dazwischen beginnt also die Kolonne... <amkopfkratz>


    Rechts rüberfahren, vorbeiziehen und etwas später wieder nach links rüber wechseln ist aber immer Überholen und nicht Vorbeifahren im Sinne der Verordnung.

    veni - vidi - vtec !

  • ähhh....wie war das noch mal im Mittelteil?
    Oh Mann .... unsere Gesetzgeber sind nicht in der Lage Kolonnenverkehr zu definieren - so dass es eindeutig ist
    wie sollen diese Spasstis dann echte Probleme lösen?


    was ich nur höchst merkwürdig finde ist, dass rechtsüberholen innerorts auf auf 2 Fahrspuren der gleichen Richtung lediglich mit einer Busse von 140 Fr. geahndet wird
    innerorts...wo ja eigentlich viel mehr Gefahren lauern als auf einer Autobahn
    naja, wird sich schon einer nix dabei gedacht haben....

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • innerorts...wo ja eigentlich viel mehr Gefahren lauern als auf einer Autobahn

    das stimmt so eben nicht. innerorts ist's einfach weniger gefährlich, als wenn du mit 120 rüberziehst und plötzlich ist da einer, der vorher nicht da war... ;)


    pädu... wenn's nach dem gesunden menschenverstand ging, brauchte man ja praktisch GAR keine gesetze! du weisst schon, für WEN die gesetze gemacht sind oder?


    eben WEIL sich immer ein paar knallköpfe nicht benehmen können, brauchts die gesetze zum schutz der anderen! tragisch aber wahr!

  • das stimmt so eben nicht. innerorts ist's einfach weniger gefährlich, als wenn du mit 120 rüberziehst und plötzlich ist da einer, der vorher nicht da war... ;)

    auf der AB hab ich zumindest mal keine Velo, Traktoren, Füssgänger, usw. - deshalb meinte ich weniger Gefahren
    ausserdem fahren alle in die gleiche Richtung


    und ich weiss ja nicht ob man in CH-Fahrschulen das so lernt, aber einfach rüberziehen, ob nach recht oder links, geht ja sowieso nicht
    bei jedem Spurwechsel MUSS man sich vergewissern dass da niemand ist - es könnte ja auch ein Einsatzfahrzeug kommen
    durch dieses System verlernen die Menschen im STV richtig aufzupassen
    das ist in D viel besser, da schleicht auch niemand lange links herum wenn er weiss der nächste könnte mit 250 daherkommen


    geb Dir völlig recht, allerdings wird es mMn masslos übertrieben - aber da hat unser Hulk ja wohl auch sein übriges dazu getan
    er wird nicht aufgeben, bis nicht ALLE SBB oder Velo fahren...

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • Ich hoffe das verschafft endgültig Klarheit:


    1.) Nach Art. 35 Abs. 1 SVG ist links zu überholen, woraus ein Verbot des Rechtsüberholens folgt.


    2.) Auch Rechtsvorbeifahren gilt grundsätzlich als Rechtsüberholen (BGE 115 IV 244 E. 2, 114 IV 55 E. 1 mit Hinweisen).


    3.) Rechtsvorbeifahren ist auch dann unzulässig, wenn der Führer die Fahrt vorübergehend verlangsamen muss, um dieses zu vermeiden (BGE 94 IV 124 E. 2).


    4.) Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen vorbeifahren:
    a. beim Fahren in parallelen Kolonnen;
    b. auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind;
    c. auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien-Markierung;
    d. auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten.
    (Art. 36 Abs. 5 VRV, Sonderregeln für Autobahnen und Autostrassen)


    4.1.) Lediglich das Rechtsvorbeifahren an anderen Fahrzeugen in parallelen Kolonnen ist gestattet. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist gemäss Art. 8 Abs. 3 Satz 2 VRV ausdrücklich untersagt (BGE 126 IV 192 E. 2).


    4.2.) Nach der Rechtsprechung kann von einem "Fahren in parallelen Kolonnen" auf Autobahnen nur gesprochen werden, wenn auf den Fahrspuren der entsprechenden Richtung dichter Verkehr herrscht. In Anlehnung an die deutsche Praxis nimmt das Bundesgericht an, Kolonnenverkehr sei "bei längerem Nebeneinanderfahren von mehreren sich in gleicher Richtung bewegenden Fahrzeugreihen" zu bejahen (BGE 115 IV 244 E. 3a mit Hinweis auf die deutsche Lehre; ebenso BGE 124 IV 219 E. 3a S. 222).


    4.3.) Sind die Abstände auf der rechten Spur doppelt so gross wie auf der linken, kann nicht von gleichförmig parallel fortbewegenden Fahrzeugreihen in Sinne von Art. 36 Abs. 5 lit. a VRV ausgegangen werden (BGE 6S.71/2005).


    Fazit: Ausser bei richtungsgetrennten Einspurstrecken oder im langsam rollenden Stau ist auf Autobahnen grundsätzlich abzubremsen auf der rechten Spur. Ansonsten drohen 3 Monate Ausweisentzug.
    IMO ein praxisferner Schreibtischentscheid aus Lausanne, welcher die Realität auf den Strassen unzureichend zu beurteilen vermag. Und die Polizei dazu zwingt, in der Regel harmlose Situationen als grobe Verletzungen der Verkehrsregeln mit ernsthafter Gefährdung Dritter zu ahnden.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • 3.) Rechtsvorbeifahren ist auch dann unzulässig, wenn der Führer die Fahrt vorübergehend verlangsamen muss, um dieses zu vermeiden (BGE 94 IV 124 E. 2).

    ...bin ich nur zu blöd oder widerspricht sich dieser Satz selbst?
    wenn ich verlangsame und somit rechtsüberholen vermeide, ist es dennoch unzulässig 8|
    mich wundert eigentlich nix mehr.....


    ich hätte die Lösung:
    gleichberechtige Spuren wie in den USA
    dann würden ziemlich sicher alle wieder schön rechts fahren


    ODER: schon oft beobachtet
    wenn ein Polizeiauto in der Nähe ist fahren alle schön brav auf der rechten Spur - aha - geht doch 8o
    aber wenn man sich als Zivilstreife tarnt, hat es diesbezüglich keine Wirkung

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.


  • 4.2.) Nach der Rechtsprechung kann von einem "Fahren in parallelen Kolonnen" auf Autobahnen nur gesprochen werden, wenn auf den Fahrspuren der entsprechenden Richtung dichter Verkehr herrscht. In Anlehnung an die deutsche Praxis nimmt das Bundesgericht an, Kolonnenverkehr sei "bei längerem Nebeneinanderfahren von mehreren sich in gleicher Richtung bewegenden Fahrzeugreihen" zu bejahen (BGE 115 IV 244 E. 3a mit Hinweis auf die deutsche Lehre; ebenso BGE 124 IV 219 E. 3a S. 222).


    Hier gäbe es doch eigentlich seeeehr viel Spielraum, nicht?

    Autorennen sind ein Kult der Raserei, ein Spiel mit dem Tod, der Circus Maximus der Neuzeit
    Franziska Teuscher (Grüne/BE)


    <luke>

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!