Medienmitteilungen

  • super - endlich
    ins Gefängnis mit diesen hunderttausenden von Mördern die jeden Tag unsere Strassen unsicher machen

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Gut, aber sind wir mal ehrlich, wer mit diesen Geschwindigkeiten auf CH Strassen unterwegs ist, der gehört wirklich weggesperrt.


    Ich fahre auch eher zügig, aber diese Geschwindigkeitsüberschrietungen sind wirklich zuviel des Guten.
    Wenns jetz (wie ich vermutet hätte9 nur 30km über dem erlaubten gewesen wäre, dann hätte ich mich auch über die Initiative aufgeregt. Aber so kann ich dem nur beipflichten. Solange dies so bleibt mit den Angaben uind es nicht noch weitere Einschränkungen oder so gibt.

  • ok, aber wie wird die Abstufung dann aussehen?
    ich meine wenn ich bei 140 ausserorts 4 jahre in den Bau gehe, wie siehts dann bei 100 oder 120 aus?
    und das ist nicht sooooo abwegig, v.a. beim überholen


    ich finde wenn schon dann sollten die wahren Unfallverursacher (Schleicher die blind und taub sind oder auch die ignoranten "Schulmeister" = Linke-Spur-Blocker) auch wesentlich härter bestraft werden - auch mit Ausweisentzug


    aber ist ja klar dass wenn man eine halbe Stunde hinter so einem Trottel nachschleichen muss dass irgendeinem mal der Geduldsfaden reisst und dann ein mitunter riskantes Überholmanöver wagt - und der ist dann der böse Raser


    Wie wärs mal wenn man roadcross verbieten würde?
    ach ja und endlich den Leuenberger des Landes verweisen

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • der muss früher weg - der kann noch verdammt viel Schaden anrichten
    -> Gotthard-Sperrung für ca. 2 Jahre oder so...

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Zitat

    Besteht der dringende Verdacht, dass ein Raserdelikt begangen wurde, so wird der Führerausweis vorsorglich bis zum rechtskräftigen Entscheid entzogen.



    Wunderbar... Vorbei ist es mit der Unschuldsvermutung! :rolleyes:

  • kann ich ja gleich meinen Ausweis abgeben nur Aufgrund dem das ich einen sportlichen Wagen mit lautem Auspuff fahre! ich pööööser pöööser! <nono>

    Pöser Rase - werft den Purchen zu Poden!


    könnte aber gut sein, dass das schon bald Realität wird falls die initiative durchkommt und das wird sie wohl weil noch zuviele Bünzlis gibt

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Also so wie ich den Artikel der Initiative verstanden habe, treten Gefängnisstrafen erst ab oben genannten Tempoübertretungen ein.


    Dagegen habe ich absolut nichts.


    Aber alle Überschreitungen unter dieser Limite dürfen nicht noch schärfer geahndet werden.
    Und scho gar nicht mit Gefängnis.
    Wo kämen wir denn dann hin.


    Schleicher müssten ebenfalls gebüsst werden, da sie den kompletten Verkehrsfluss zum stocken bringen.
    Ebenfalls die 45er Mobile.


    Überholmanöver mit übersetzter Geschwindigkeit dürften ebenfalls nicht gleich gewichtet werden wie andere Tempoüberschreitungen.
    Das wäre XMV gell Pädu :D


    Jones: Dürfen Lasermessung beim Überholvorgang vorgenommen werden, oder erst danach wider?
    Habe mal gehört, dass dies nicht zugelassen ist <confused>
    Wobei ein Blitzer ja auch ein Bild schiesst.

  • Gut, aber sind wir mal ehrlich, wer mit diesen Geschwindigkeiten auf CH Strassen unterwegs ist, der gehört wirklich weggesperrt.



    Wenn man für 140kmh ausserorts oder 200kmh auf der Autobahn weggesperrt gehört, dann für 1000 andere Verhaltensweisen, welche gegenwärtig nicht annähernd so hart bestraft werden, ebenfalls. Willst du, dass sich unser Staat in eine solche Richtung entwickelt? Bürger wegen dem kleinsten Regelverstoss gleich einsperren? Hast du dich schon mal mit der Rechtssprechung von konkreten Körperverletzungsdelikten befasst und mitbekommen, wie viel es für eine Haftstrafe braucht? Und jetzt willst du die Bevölkerung wegen einem abstrakten Gefährdungsdelikt hinter Gitter bringen?


    Gemäss der Initiative von Roadcross braucht es bei den genannten Geschwindigkeiten weder eine konkrete Gefährdung noch Vorsatz. Die versuchte vorsätzliche Verletzung oder Tötung wird schlichtweg angenommen, ohne die Möglichgkeit eines Befreiungsbeweises. Dazu kommt noch der zwingende Ausweisentzug von 2 Jahren bei Ersttätern.


    Wenn das in deinen Augen gerecht und verhältnismässig ist, dann lies mal 1984 von George Orwell.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Respekt Bubi, das kann man eigentlich nicht besser ausdrücken


    -> Lösung: Initiative ablehnen!!!

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Also mit 200 auf der Autobahn oder mit 70 in der 30er Zone (wobei man da das Schild vielleicht übersehen könnte, was bei der AB nicht der Fall sein kann, da Höchstgeschwindikeit 120 bekannt ist) hat für mich sicherlich einen Vorsatz Ja.


    Wer mit fast der doppelten Geschwindigkeit unterwegs ist, der nimmt doch einen Unfall mit schweren Folgen in Kauf.
    Rechne doch mal den Bremsweg aus.
    Das sind Welten.


    Ich fahre auch gerne zügig und habe ausserorts eher 90-100 aufm Tacho als 80, aber 140 sind dann doch nochmals andere Werte.


    Natürlich muss man dann bei jedem Fall nochmals anschauen, ob die 200 in der Nacht auf komplett freier Fahrbahn oder am Nachmittag am 2 gewesen sind.
    Soviel Verhältnismässigkeit muss ein gericht aufbringen können.


    Aber jemand der mit 200 statt 120 fährt, der gehört von der Strasse.
    Sowas passiert einem nicht einfach so. Dazu gehört mehr als einfach kurz in Gedanken versunken oder mal nicht aufgepasst.
    Mann muss sich den Folgen bewusst sein, und da ist für mich der Grundgedanke des Vorsatzes gegeben.
    Man nimmt es in Kauf.


    Ich habe nie gesagt, dass andere Verbrechen nicht auch viel Härter bestraft gehören.
    Finde auch, dass das CH Strassebverkersgesetz im Gesensatz zu anderen Verbrechen viel zu Hart ist.
    Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder.... gehören Lebenslänglich, oder mind. 15 Jahre hinter schwedische Gardinen.


    Und nein, ich bin nicht für die Todesstrafe :D

  • Soviel Verhältnismässigkeit muss ein gericht aufbringen können.


    Die Verhältnismässigkeitsprüfung fällt bei der Annahme der Initiative komplett weg. Tempo erreicht = Tatbestand erfüllt. Punkt.



    Aber jemand der mit 200 statt 120 fährt, der gehört von der Strasse.
    Sowas passiert einem nicht einfach so. [...]
    Man nimmt es in Kauf.


    Der Vorsatz muss sich hier aber auf die Körperverletzung/Tötung beziehen und nicht auf die Geschwindigkeitsübertretung.


    Mein Gott, wer mal ein wenig zu schnell fährt, will doch nicht in jedem Fall seine Mitmenschen töten. <rotaeye>

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • niemand benützt ein Auto um jemanden vorsätzlich zu verletzen oder zu töten.


    diese Scheiss Medien Hetze ist schuld daran dass es soweit gekommen ist


    und unsere Super-Politiker springen bereitwillig auf solche Sachen auf, weil sie sonst eh keine Sympathiepunkte sammeln können

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • unsere Super-Politiker springen bereitwillig auf solche Sachen auf, weil sie sonst eh keine Sympathiepunkte sammeln können


    Bestes Beispiel: Daniel Jositsch. Und genau der sollte es als Strafrechtsprofessor eigentlich besser wissen.


    Aber Profilierungsgeilheit in der Politik schlägt Sachverstand nun mal leider oft um Längen...

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

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