Rechtsfrage: Beschädigungen bei Auto-Waschanlage

  • So, dachte ich heute morgen, wasch ich doch meine Kiste wiedermal. Da ich aber grundsätzlich zur Gruppe der faulen Leute gehöre, ging ich zu einer kleinen, billigen, Waschanlage (kleine Anmerkung: mit einem neueren, wertvolleren Auto hätt ich das nie gemacht). Habe dort ordnungsgemäss das Auto reingestellt, Antenne abgeschraubt, den Automaten bedient und laufen lassen.
    Bei meiner Rückkehr zum Auto durfte ich feststellen, dass mein linker Aussenspiegel (original, nicht klappbar) nach vorne gerissen wurde und nun dessen Halterung ziemlich locker ist und gegen die Tür hin einen Spalt von ca. 3 cm aufweist.... wie lange das noch hält, weiss ich nicht. <fire>


    Arbeiter waren bei dieser Landmaschinenbude keine vor Ort da Samstag. Auf der Anleitung stand auch was von "Waschen auf eigenes Risiko", aber ich glaub nicht wirklich, dass das so abgetan werden kann.


    Ausserdem hatte ich von der Situation und dem Spiegel ein paar Fotos geschossen... :D


    Muss mir allenfalls der Betreiber den Schaden zahlen??
    War schon googeln, aber hab so auf die schnelle keine Antworten auf Schweizer Seiten gefunden....vielleicht "durfte" jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen machen


    Klar bin ich selbst schuld, aber mich gurkts an, an einem Auto, welches sowieso ca. August verschrotet wird, noch nen teuren Spiegel zu kaufen....

  • wenn niemer derte gsi isch... wie wosch dene verklickere, dass es vor alag isch? chönnt ja jede cho!? <amkopfkratz>
    und wie steinig dr zivilwäg isch, söttsch du ja säuber wüsse! isches das wärt wägeme spiegel vome alte calibra? besser hobbymässig aneflicke und no paar mönet fahre!


    auso... nid dass itz meinsch, i chönn di ärger nid verstah, gäu? ;)

  • stimmt jo scho.... bin halt chli i bewiesnot... und die lämpä lohned sich scho nöd.... jänu, striichi mir de seich doch as bei <amkopfkratz>;)

    Einmal editiert, zuletzt von CHefe ()

  • warum nicht mal zu arbeitszeiten vorbeigehen und mit dem anlagenbesitzer reden? ihm alles schildern und schauen wie er reagiert? ist ja kein grosser aufwand, vielleicht kommt er dir in irgendeiner art und weise entgegen? (10x gratiswäsche + 10x gratisspiegel oder sowas)

    .oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.


    .oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.

  • meistens wird ja die haftung von beschädigungen an nicht originalen bzw extremen teilen grundsätzlich ausgeschlossen. ganz originale sachen dürften aber eigentlich nicht kaputt gehen dürfen. jedoch, wie jones gesagt hat, ob sich der aufwand lohnt <amkopfkratz>


    ist immer wieder toll wenn mich der autop-auto-vorwasch-typ frag ob der flügel original sei. :D


    jedesmal am flügel rüttle lah <sabberlappen> <nono>

  • @ CHefe
    Wenn Die Betreiber nicht Zahlen Solten melde dich doch bei mir. Ich kann dir sagen Wie du das Reparieren Kannst ohne einen Spiegel zu Kaufen. ;)

  • Ich sehe da auch schlechte Chancen für dich. Du müsstest ja Beweisen das es von der Anlage kommt und die werden sich sicher sehr streuben was zu zahlen oder so.


    Aber es ist echt der Hammer und darf einfach nicht passieren <nono>. So von wegen "auf eigene Verantwortung". Was soll das denn? <fire>. Man muss doch so ner Anlage bischen über den Weg trauen können <amkopfkratz>.


    Jedenfalls würd ich das sicher zumindest melden und den Spiegel, in den Falkle, notdürftig dranmachen.

    Für Tippfehler übernehme ich keine Verantwortung-))

  • Zitat

    Original von TypeRWoman
    Aber es ist echt der Hammer und darf einfach nicht passieren <nono>. So von wegen "auf eigene Verantwortung". Was soll das denn? <fire>


    das ist nicht aussergewöhnliches und gilt in vielen bereichen ;)

  • das gilt so gut wie überall ;) egal ob im Parkhaus, auf der Rolltreppe, im Lift undsoweiter...
    in dem Moment wo du dein Auto da reinstellst und bezahlst gehst du quasi deinen Kaufvertrag ein, und wenn gut sichtbar angeschrieben ist, dass du die Haftung für solche Schäden selber trägst hast du das damit akzeptiert ;)

  • Ohne jetzt eine juristische Diskussion vom Zaun brechen zu wollen, aber die Benutzung einer Selbstbedienungswaschanlage stellt kein Kaufvertrag dar ( <amkopfkratz>) sondern im weitesten Sinne ein Gebrauchsüberlassungsvertrag.
    Ich würde ihn als Innominatkontrakt mit dem wesentlichsten Merkmalen eines Mietvertrages qualifizieren. Dabei wäre dann eine Haftungsbeschränkung praktuisch unmöglich (OR 256 II)... Die Kratzer etc. entstehen dabei als Folge eines untauglichen Mietobjekts (OR 259e)!
    Versuch das dem Betreiber der Waschanlage mal so darzustellen... Falls er sich sträubt wirds schwierig, da die Anwaltskosten wohl in keinem Verhältnis zum Schaden stehen.


    Nachtrag: Meines Wissens ist ein solcher Fall noch nie vom BGer entschieden worden. Demgegenüber hat der dt. BGH in einem vergleichbaren Fall zu Gunsten des Klägers entschieden (BGH vom 30. November 2004 – X ZR 133/03)...

    Einmal editiert, zuletzt von Dave ()

  • Hoppla, danke schön für die vielen Antworten...


    @ Dave: Den Entscheid vom BGH hatte ich schon gelesen, will dies aber nicht 1:1 auf meinen Fall übernehmen...


    Nun ists jetzt so, dass mein Spiegel noch hält, hatte eine "Testfahrt" auf der Autobahn. Sieht einfach hässlich aus, aber das ist meine Kiste sowieso :D und für 2 Monate wirds schon noch halten...


    Werde aber, sobald es meine Arbeitszeit zulässt, dort vorbeigehen und den Fall schildern.

  • Zitat

    Original von CHefe


    Werde aber, sobald es meine Arbeitszeit zulässt, dort vorbeigehen und den Fall schildern.


    am beschte währendem schaffe verbi gah! <devil>

  • die Erfahrung hab ich mal mit einem Scheibenwischer gemacht, welcher nach dem Waschgang vielleicht sauber aber nicht mehr wirklich gerade war. Da der Scheibenwischer aber von Coop bau und hobby war konnte ich da auch nichts erreichen, ausser dass ich seither nicht mehr in der Waschanlage war :)

  • Zitat

    Original von walliser83
    Da der Scheibenwischer aber von Coop bau und hobby war


    <sabberlappen> <sabberlappen>

  • Bling Bling schiebäwüscher ha <sabberlappen>

    Unser täglich Wheelie schenk uns Heut und vergib den Überholten wie auch wir vergeben den Überholenden. Und führe uns nicht ins Kiesbeet sondern ermögliche uns die Bestzeit, denn dein ist der Speed der Fun und die Sensation in Ewigkeit.....

  • Zitat

    Original von Jones


    am beschte währendem schaffe verbi gah! <devil>


    <nono> <rudi> sischer nischt!

  • Ich würde es abhaken. Durch die rosarote Brille gesehen + positiv betrachtet könnte man sagen, dass man froh sein darf, wenn das bei einem Wagen passiert, der eh bald verschrottet wird. Daraus lernt man: mit einem neuen/anderen Wagen fährt man am besten nicht mehr dahin.


    Wenn Du mit dem Betreiber redest, wird er Deinen Wagen von oben bis unten mustern und womöglich alle möglichen Ausreden liefern. Darüber wird man sich dann später nur noch ärgern. Er muss Dir ja nicht widerlegen, dass Dein Wagen dort oder woanders beschädigt wurde, sondern Du musst ihm belegen, DASS er dort beschädigt wurde. Du müsstest quasi ein Gutachten erstellen lassen, das besagt, dass das Teil durch Waschanlage beschädigt wurde. Aber kein Gutachter wird das jemals ausstellen, weil ein Spiegel, der fest hält, einen normalen Waschgang überstehen sollte, es sei denn, Du hast Kratzspuren von der Anlage an Deinem Spiegel.


    Summa summarum: Kosten den Kamin hochjagen, Zeitvertrödelei und Ärger. Ergo: Abhaken und das Erlebnis für die nächste Autowäsche in Erinnerung behalten und dort selbstverständlich nie mehr waschen. ;)


    EDIT: Meine Erfahrungen mit Parkschäden und der Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt endeten meist so: Zuerst wurde eine Riesenshow abgezogen mit Lackspurensuche, Klebestreifen usw., eine Stunde Fragen beantworten (u.a. ob man alle Tassen im Schrank habe oder so ähnlich, kein Witz) ohne Kaffee selbstverständlich, um dann das Affentheater mit dem resignierenden Hinweis auf die Kaskoversicherung abzuschliessen. Das x-malige Nachfragen, ob sich da vielleicht mal etwas tue, soll auch nicht verschwiegen werden, sowie die Ausreden, dass sich überhaupt nichts getan hat, man keine Zeit dazu hatte usw. Toll! <nono> Hat wohl gewartet, bis sich der Fall von selbst erledigt. Naja, muss wohl mit dem Polizisten Pech gehabt haben. :( Gibt gottseidank auch andere.
    Das nächste Mal gehe ich gleich zur Kasko. <gotit>

    2 Mal editiert, zuletzt von nsxr ()

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!