• Kennt sich jemand mit Mietrecht aus? Mein Vermieter hat im September ne Mieterhöhung bekanntgegeben, wann hab ich das nächste Mal die Gelegenheit ordentlich zu kündigen? Ich hab so die Befürchtung, dass das Ende Oktober war... <amkopfkratz>

  • Kündigungsfristen können unterschiedlich sein, musst Du in Deinem Mietvertrag nachschauen.


    Entscheidend ist hier aber, dass der Vermieter eine Mietzinserhöhung so ankündigen muss, dass Du vor der Erhöhung noch raus kannst:


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a269d.html


    Allerdings hattest Du im knappsten Fall nur zehn Tage Zeit, um zu kündigen. Die Ankündigung war im September? <nervous>

    veni - vidi - vtec !

  • Kannst dir die Wohnung nicht mehr leisten? <aetsch>
    Hat der Vermieter denn eine Begründung für die Erhöhung geliefert?

    I want crack

  • Nee, ich will umziehen ;) Drum kommts mir grad passend...


    Aber wenns nur so 10 Tage sind, hab ichs wohl längst verpennt :(


    Muss wohl mal den Mietvertrag rauskramen <amkopfkratz>

  • Soweit ich mich erinnere, kannst du auch aus dem Mietvertrag aussteigen, wenn du eine gewisse Anzahl an geeigneten Nachmietern findest.

  • Zitat

    Original von Norrlands
    Soweit ich mich erinnere, kannst du auch aus dem Mietvertrag aussteigen, wenn du eine gewisse Anzahl an geeigneten Nachmietern findest.


    Das ist ein Gerücht, haben wir so gemacht. War aber kulanz des Vermieters

    MFG hosti

  • Ich hab früher immer einen Nachmieter gesucht, also einen, der fix zugesagt hat. Somit wars für den Vermieter immer ok (sicher schon 2 mal so gemacht). Aber genau das wollt ich mir eigentlich dieses Mal ersparen...

  • Zitat

    Original von Jery


    Einmal editiert, zuletzt von Pro.2 ()

  • Zitat

    Original von hosti
    Das ist ein Gerücht, haben wir so gemacht. War aber kulanz des Vermieters


    ähem... nei i gloub das isch kes grücht! wenn e tragbare nachmieter findsch, wo dr vertrag zu gliche bedingige übernimmt, bisch fein raus!

  • Ich war mir nicht mehr sicher ob es 1 oder 2 Mieter waren. Ist aber definitiv nur einer (OR Art. 264 Abs. 1).

  • Mist, und wir hatten ein riesen Theater mit dem ehm. Vermieter bis das klappte dabei war das nur unser Recht.
    Gut zu wissen

    MFG hosti

  • Zitat

    Original von hosti
    Mist, und wir hatten ein riesen Theater mit dem ehm. Vermieter bis das klappte dabei war das nur unser Recht.
    Gut zu wissen


    und "tragbar" isch eigentlech nume druf bezoge, dass er gnue verdient, um d'mieti z'zahle und (gloubs) kener betriebige offe het!


    usänder z'si, isch auso z.b. ke grund nach gsetzt! o wenn's durchus e grund cha sie, öpär nid wöue ine mietwohnig z'tue...

  • Zitat

    Original von CHefe
    Jep, und zwar nur eine... nöd e gwüssi aazahl


    Müäss dert ned no dä Vermiäter dä noii Miäter aneh <amkopfkratz>.

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