Führerausweisentzug


  • mach dein töffli startklar ;) oder wenns auch immer genommen hat (falls man überhaupt töffli fahren darf) :D


    EDIT: der hatte noch nicht den "provisorischen ausweis)


    Nix Töffli, der Ausweisentzug gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, einschliesslich Töffli, Porno-Rasenmäher (zum draufsitzen) etc. ob das Velo mit dem Elektromotor erlaubt ist wüsst ich jetzt nicht :-D

  • Bei uns in Bern kann man Töffli und diese Aixam 45er Kisten bei Ausweisentzug weiterhin fahren. Jedenfalls war ein Kollege schon froh darüber mit der Töffli zur Arbeit fahren zu dürfen

  • Wäre auch froh gewesen hätte ich mit dem Töffli zur Arbeit fahren können aber scheint wohl nicht erlaubt zu sein, zumindest sagte mir das die Aargauer Kapo aber da ich ja im Kt. Zürich lebe werden die das schon auch auf ZH bezogen haben.

  • ich wüssts jetzt nicht genau. aber andere sind töffli gefahren, als sie den check abgeben mussten. ob sie das durften oder nicht

  • Art. 33 VZV:



    --> Die Erlaubnis für Roller und bis 45kmh limitierte Fahrzeuge (F) ist weg, landwirtschaftliche Fahrzeuge (G) und Mofas (M) dürfen i.d.R. noch weiter gefahren werden.


    EDIT: Das gilt natürlich für die ganze Schweiz.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

    Einmal editiert, zuletzt von Bubi ()

  • Die Erlaubnis für Roller und bis 45kmh limitierte Fahrzeuge (F) ist weg, landwirtschaftliche Fahrzeuge (G) und Mofas (M) dürfen i.d.R. noch weiter gefahren werden.


    EDIT: Das gilt natürlich für die ganze Schweiz.


    Also bei mir steht auf dem Strafbefehls Zettel das ich kein motorisiertes Fahrzeug fahren darf.
    Habe dann natürlich bei der Polizei angefragt ob dass das Mofa miteinschliesst die haben gesagt ja, aber wahrscheinlich habe ich hier wieder die falschen Leute gefragt? :pinch:


  • Habe dann natürlich bei der Polizei angefragt ob dass das Mofa miteinschliesst die haben gesagt ja, aber wahrscheinlich habe ich hier wieder die falschen Leute gefragt? :pinch:

    soweit mir ist, kannst du beim AMA die kat M "freischalten" lassen, so dass du trotz entzug mofa fahren kannst...
    grundsätzlich ist es mit eingeschlossen aber die zeigen sich glaub verhandlungsbereit diesbezügllich... ;)

  • Naja jetzt hab ichs solange ohne Motorfahrzeug ausgehalten da werd ichs bis 18 August auch noch schaffen :D
    Freu mich extrem auf diesen Tag...glaub ich fahr die ganze Schweiz ab....und werde mich an die Tempolimits halten!

  • Dann machst Du es wie ich: am 11.12.2009 habe ich um 00:10 Uhr in der Beckenstube (Polizeiposten SH) meinen Führerschein geholt, um 10 Uhr in der Früh war ich in Paris, um 18 Uhr in Brest Selbstverständlich unter Einhaltung jeglicher Strassenverkehrsgesetze, Tempolimits etc. Nochmals kriegen die meinen Führerschein ned!

  • Nochmals kriegen die meinen Führerschein ned!

    Bist sicher?
    Je nach dem wer der Hulk-Nachfolger wird, kanns sein dass allein schon der Besitz eines Autos das "pushed up,...also törnt" ist FS-Entzug bedeutet

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • sogar mit dem kannst Du ja "rasen"
    wollen wir doch nicht alle wieder zu Fuss gehen - ist doch viel sicherer :rolleyes:

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Ich bin damals um 00:03 im Auto gesessen und ohne Führerschein gefahren, das STVA hat mir das sogar so geschrieben, dass ich fahren darf auch wenn ich am besagten Tag meinen Ausweis noch nicht wieder erhalten haben sollte :)


    Töffli dürfte man eigentlich fahren bei Geschwindigkeitsübertretungen. Hab mal was gehört, dass bei Entzügen wegen Alkohol auch das Töffli verweigert werden kann. Stimmt das?

  • Das liegt im Ermessen des Richters, ich durfte Töffli fahren, hab ich auch gemacht , aber grundsätzlich ist es so, dass bei (sehr) schweren verstössen resp. in wiederholungsfällen das führen jeglicher motorfahrzeuge untersagt wird...

  • darf man in so einem Fall dann eigentlich noch den Rasenmäher benutzen?
    klar, aber sicher nicht am heiligen Sonntag

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Wie jetzt ich kann am 18.Aug. ab 00:00 autofahren?
    Ohne Brief? How? Anrufen und fragen?

  • Wie jetzt ich kann am 18.Aug. ab 00:00 autofahren?
    Ohne Brief? How? Anrufen und fragen?


    müsste eigentlich alles genau in deinen Unterlagen stehen... Aber wenn du deinen Ausweis am 18.08 wieder bekommst, dann (unter Vorbehalt, vielleicht regelt das dein Kanton anderst) ab 00:00 wieder fahren dürfen...

  • Soweit ich weiss, ist es in Zürich erst empfehlenswert zu fahren, wenn du deinen Schein wieder in den FIngern hast, in Schaffhausen (da ist halt alles etwas kleiner) kann man dem Verkehrsstrafamt den Auftrag geben, den Führerschein auf die Polizei zu bringen, damit man ihn um 00:01 Uhr abholen kann... die Polizisten hatten allesamt ein fettes grinsen im Gesicht, wie sie mir den wieder ausgehändigt haben... der eine meinte noch "Passen sie gut darauf auf"

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