Führerausweisentzug

  • Hey Leute


    Es musste ja so kommen, konnte mich heute nicht beherrschen auf der Autobahn, wollte eigentlich am späteren Nachmittag "nur"
    einen Kollegen im Kanton Bern von einer LAN abholen und bin durch eine Baustelle mit 120 geflogen, natürlich musste mir da
    die Aargauer Kapo mit einem schwarzen Alfa 156 hinterherfahren und eine Nachfahrtmessung machen.
    Ja ich weiss das ist alles auf meinem Mist gewachsen, möchte daher nicht über dieses Thema diskutieren, was mich viel mehr
    interessieren würde ist, was droht mir genau?


    Tatbestand:
    Autobahn A2 rtg. Bern, Höhe Schafisheim.
    Gemäss Nachfahrtmessung 123km/h, zulässige, signalisierte Geschwindigkeit 80km/h
    Toleranzabzug 8%


    Macht Total 43km/h zu schnell.
    Der Führerausweis wurde mir noch an Ort und Stelle entzogen.


    So, leider hab ich nun noch den Führerschein auf Probe und habe vor ca. 2 Monaten bereits eine Verwarnung kassiert
    da ich Ausserorts auf einer 80er Strecke mit 106 abzüglich 4km/h Toleranz, 22km/h zu schnell unterwegs war.


    Die Frage ist jetzt was blüht mir, ausser einer 4 Stelligen Busse genau?
    Da ich den Führerausweis für den Arbeitsweg & für die ausübung meines Jobs benötige, was sind meine Optionen?


    Vielen Dank für eure Kulanz und eure hoffentlich hilfreichen Antworten.

  • ups...dass wird teuer, was heisst den eine verwarnung..?? war das ne ca. 270.- busse + verwarnung? das wird dann wohl heissen min. 3 monate weg...und öv benutzen... :wacko:

  • Ich hab auf diversen Internetseiten mal geschaut, auf einer Seite steht bei "Ersttäter" Mindestentzugsdauer 1 Monat.
    Auf einer anderen mind. 3 Monate... ich blick da leider echt nicht mehr durch.


    Die erste Busse war ca. 300.-

  • müssen die nicht die durchschnittliche geschwindigkeit über eine gewisse strecke messen?

    <roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao>

    <ghost>                      <ghost>                       <ghost>                      <ghost>

    <roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao>

  • Haben Sie, über etwas mehr als einen Kilometer klebte mir der Alfa am Heck.
    Durch die abgedunkelten Heck- und hinteren Seitenscheiben konnte ich aber die Uniformierten nicht erkennen.


    Hab mir einem Drängler gerechnet aber nicht mit 2 aufleuchtenden LED's in der Frontstosstange...

  • mh schwieriger fall, aber würd mal mitdem schlimmeren 3 monaten rechnen weil du schon ne verwarnung gekriegt hast, das kannste doch schon fast wie ne "bewährung" anschauen, und zusätzlich hast den führerschein noch auf probe...vielleicht hilft ja da dein joker das den ausweis für die arbeit brauchst! nicht aber wenn ihn nur für den arbeitsweg brauchst

  • Nein das ist mir schon klar das, nur für den Arbeitsweg nicht zählt.
    Ich arbeite im Ersatzteillager und zu meinem Aufgabenbereich gilt auch das liefern der Ersatzteile.


    Danke für Eure Antworten
    Ein Kollege hat per SMS gemeint das das Amt für Administration mir evtl. mehr Auskunft geben kann,
    werde da morgen mal anrufen.

  • Zum Argument wegen dem, dass du auf den Ausweis angewiesen bist, folgendes:
    Klick


    Kann also ganz gut sein, dass dieses Argument nicht zieht.
    Vorallem wird dir die Sache, dass du den Ausweis auf Probe hast, nicht wirklich positiv angerechnet werden.



    Aber im Endeffekt wird dir sowieso nicht viel anderes übrig bleiben, als abzuwarten, was du per Post erhalten wirst.

  • Genau auf der Seite habe ich auch mal nachgesehen.


    Wenn man aber auf der gleichen Page mal auf den Entzugsdauer Link klickt,
    steht dort das man evtl. Chancen hat wenn man beruflich darauf angewiesen ist.


    Zusäztlich findet man im PDF File auch noch das mit dem "Ersttäter" welches ich im obigen Post angesprochen habe.


    Das ganze ist etwas verwirrend.

  • -Art. 16 Abs. 3 SVG

    Zitat

    Bei der Festsetzung der Dauer des Lernfahr- oder Führerausweisentzugs sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, namentlich die Gefährdung der Verkehrssicherheit, das Verschulden, der Leumund als Motorfahrzeugführer sowie die berufliche Notwendigkeit, ein Motorfahrzeug zu führen. Die Mindestentzugsdauer darf jedoch nicht unterschritten werden.


    -43km/h zu schnell = Art. 16c SVG (schwere Widerhandlung)


    -Art. 16c Abs. 2 SVG


    Wie das mit der Verwarnung und dem Führerausweis auf Probe genau ausschaut kann ich dir nicht sagen. 3 Monate werdens aber sicher.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Das ist richtig so, 3monate mindestens, da du aber noch eine Verwarunung hast können Sie die Frist auch auf 5-6 Monate setzen, da du nichts daraus gelernt hast!

    GT Werkstatt Neuenkirch Luzern

  • da du nichts daraus gelernt hast!


    mama hat gesprochen :D

    <roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao>

    <ghost>                      <ghost>                       <ghost>                      <ghost>

    <roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao>

  • hast du dein ticket früher schon mal abgegeben ?


    wenn nicht, musst du wahrscheinlich minimum 3 monate abgeben, wenn du später nochmals erwischt wirst, gibst du ihn für 12 monate ab(führerschein auf probe).
    dass du den führerschein für die arbeit brauchst, interessiert meiner erfahrung nach niemandem. mein kollege arbeitet bei der post als fahrer, wegen einem kleinen unfall mit blechschaden musste er seinen ticket für 1 jahr abgeben. er und sein chef sprachen mit der stva, dass er auf seinen führerschein während der arbeitszeit angewiesen ist. interessiert hat es aber niemandem, führerschein abgegeben und seine arbeitsstelle wurde auf 70 % gekürzt...


    wünsche dir dennoch viel glück

    Einmal editiert, zuletzt von CivicEE9VTEC ()

  • Das mit dem Führerschein für Berufliche Gründe hat nur mit einer allfälligen Senkung der Strafdauer zu tun und dies ist auch nur dann möglich wenn die Schwere der Tat streitig ist (Ermessenssache des Richters). Mit 43 km/h zu schnell wirst du aber darauf wenig aussichten haben, zusätzlich Führerausweis auf Probe... Ich glaub wenn du zum zweiten mal abgeben musst, darfst du den ganzen Rotz nochmal von vorne machen (Theorieprüfung, praktische Fahrprüfung, Kurse, etc.).


    Wenn aus beruflichen Gründen jeder einen Entzug vermeiden könnte, dann stell dir mal vor wie LKW Fahrer herumbolzen würden. Das interessiert aber niemanden ob ein Fahrer arbeitslos wird weil er seinen Ausweis abgeben muss, ist leider so.


    Ich hoffe für dich das du dich mit 3 Monaten zufrieden geben kannst.

  • Soviel ich weiss, gibt es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen keinen Führerscheinentzug für 1 Monat mehr. Das wer früher, jetzt sind es mind. 3 Monate. Ich War vor einem Jahr mit 152km/h (nach Abzügen) auf der Autobahn geblitz worden. Mein Vorstrafenregister war noch lupenrein und ich habe den Check für 3 Monate abgeben müssen.


    Für diejenigen die auf den Führerausweis während der Arbeit angewiesen sind gibt es eine "kleine" Alternative. Du kannst die Entzugsmassnahme um einen Monat verkürzen wenn du einen Kurs besuchst (ca. Fr. 750.-). Es ist eine art Selbshilfegruppe 4 mal an einem Mittwoch... Mehr kann ich dazu leider nicht sagen, da mein Kollege diesen Kurs besucht hat, weil er DHL Kurrierfahrer ist und ansonsten seinen Job verloren hätte. Aber informiere dich mal, du wirst bestimmt über das stva etwas herausfinden.


    Hattest du den Führerausweis schon einmal abgegeben?

  • Mein Check hab ich zum Glück noch nie abgegeben.


    Das einzige was war, war eine Verwarnung die ich wegen zu schnellem Fahren (Ausserorts auf 80er mit 102 nach Abzug Toleranz) mit 22km/h
    zu viel in eine Lasermessung gekommen bin.


    750 Eier zuzüglich zur Busse...läck bobbi..

    Einmal editiert, zuletzt von Sparki ()

  • mit sicherheit 3 monate, wenn nicht sogar 6 wegen der kurz aufeinanderfolgenden tatbestände ich hoffe du hast eine rechsschutzversicherung, die können dich sicher mal soweit raushauen, dass du die minimalstrafe erhälst, erstens, zweitens zahlensie dir die Gerichtsgebüren

  • Wird bei so einem Entzug eigentlich ein Eintrag ins Strafregister gemacht?
    Wann wird überhaupt ein solcher gemacht im Verkehrsgesetz?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!