Signalbevorrechtigung bescheissen, wäre das strafbar ?

  • Mir geht seit einigen Tagen was durch den Kopf.


    Angenommen man würde rausfinden wie das Protokoll der Signalbevorrechtigung der Busse aussieht, sich nen entsprechenden Sender ins Auto basteln (IR-Bake etc.) und damit die Ampeln zu seinem Vorteil schalten lassen... ist das irgendwo im Gesetz überhaupt als Straftat aufgeführt <confused> bzw. ist das irgendwo verboten :whistling:


    Und nein ich habs im Moment nicht konkret vor das Umzusetzen.

  • Also genau das ist bestimmt nicht als Straftat im Gesetz beschrieben. Aber höchstwahrscheinlich erfüllst Du damit schon den einen oder anderen Straftatbestand, wie z.B. Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem. Zur Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer (Querverkehr) habe ich gerade nichts gefunden, aber die Strafbehörden wären da sicher kreativer... :D


    Am besten installierst Du Blaulicht und Tatütata, darauf steht nur Busse:

    Zitat

    Art. 99 Abs. 5 SVG
    Wer die besonderen Warnsignale der Feuerwehr, der Sanität, der Polizei, des Zolls oder der Bergpost nachahmt,
    wer sich die Verwendung von Kennzeichen der Verkehrspolizei anmasst,
    wird mit Busse bestraft.

    <joker>

    veni - vidi - vtec !

    2 Mal editiert, zuletzt von Tomcat ()

  • könnte unter StGB Artikel 147 laufen denke ich!


    obwohl es zwar keine vermögensverschiebung gibt...


    und sonst findet man im SVG/VTS etc sicher etwas, um dich zu belangen... ;)


  • obwohl es zwar keine vermögensverschiebung gibt...


    Genau: keine Bereicherungsabsicht, ausser er macht es hauptsächlich zum Benzinsparen... ;)

    veni - vidi - vtec !

  • Erstmal ist es fragwürdig, ob sowas überhaupt funktionieren würde, siehe hier.


    Als Strafbestimmung würde ich jetzt mal aus dem Bauch heraus auf Art. 98 SVG tippen:

    Zitat

    [...] wer vorsätzlich ein Signal [... ] verändert [... ] wird mit Busse bestraft.


    Ob jedoch das Ändern der Farbe eines Lichtsignals per Funk auch als Verändern im Sinne von Art. 98 SVG zählt, müsste man weiter recherchieren.


    Daneben gibt es noch den Hacker-Tatbestand im Strafgesetzbuch (Art. 143bis StGB):

    Zitat

    Wer ohne Bereicherungsabsicht auf dem Wege von Datenübertragungseinrichtungen unbefugterweise in ein fremdes, gegen seinen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem eindringt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Erstmal ist es fragwürdig, ob sowas überhaupt funktionieren würde, siehe hier.

    Zitat

    Die Technik der OePNV-Beeinflussung sieht so aus, dass in einem gewissen Abstand von der Ampel kleine Kaesten in Busdachhoehe (etwa an Laternenmasten) angebracht sind, sogenannte "Baken", welche periodisch ein Identifikations-
    signal schicken, welches von einem Infrarotempfaenger an der Bus-Frontscheibe ausgewertet wird.
    Der Bus sendet dann ein Funktelegramm (google nach R09.16-Telegramme) mit seiner ID und der Baken-ID an einen Empfaenger in der Ampelsteuerung, welche dann ueber einen Relaiskontakt eine Gruenanforderung
    schaltet.

    sry aber klingt eigentlich sogar erstaunlich einfach ;)

  • lies mal bis zu ende, vor allem das letzte posting im link.
    machbar zugegebenermassen ja, sinnvoll aber kaum.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • es gibt in meiner region gerademal zwei stellen an denen es theoretisch was bringen würde ;)


    wenn man sich den aufwand machen würde, dann wohl eher einfach aus fun, wirklich brauchen kann man die sache schlussendlich eh nicht.
    technisch scheints keine wirklichen barrieren zu geben (was mich ehrlich gesagt etwas erstaunt) und genau da interessiert es mich eben ob das vom gesetz her wirklich irgendwo verboten ist diese systeme zu missbrauchen.

  • Ich hab jetzt nicht alles durchgelesen... Aber ich habe ca. 1 1/2 Jahre in der Planung für Lichtsignalanlagen gearbeitet.


    Machbar: ja!
    Sinnvoll: mehr oder weniger...


    In der Schweiz wird das ganze über Induktionsschleifen gelöst, also nix IR oder so... wenn man jedoch den Vortritt erhalten will, würde man wohl besser auf die Notfahrzeug Sender setzen. Für die Linienbusse gelten nur Bevorzugungen, sprich: der Bus bekommt baldmöglichst Grün, bei einer Anmeldung von einem Notfahrzeug geht die ganze Kreuzung auf Rot und gibt sofort die bestimmte Spur frei.


    Die ganzen Ampelsteuerungen sind ziemlich komplex aufgebaut...

  • In der Schweiz wird das ganze über Induktionsschleifen gelöst

    Wie wird das gemacht an Stellen, an denen es keine separate Busspur gibt ? Wird da ein Signal induziert und ausgewertet ?

  • Es sind Induktionsschleifen welche an einem Decoder angeschlossen sind... Das System heisst Sesam... Die Busse senden ein spezielles codiertes signal, somit meldet sich bei diesen Schleifen nur der Bus an und ein normales Auto nicht.

  • Hm, aber die Induktionsschleifen unterscheiden doch keine Signalart?
    Fahre jeden Tag über eine und bescheisse damit. Klappt nicht immer, aber man muss nur die Zeit simulieren, die der Bus braucht um über beide Kontaktschleifen zu fahren.
    Also in der Mitte von den beiden Schleifen anhalten, zwei, drei Sekunden warten und dann losfahren.

  • Wenn der Bus einen Sender drin hat, welcher ein bestimmtes Signal in die Schleife induziert, wirst du das nicht simulieren können... oder kannst du dein Auto in Schwingungen im kHz-Bereich versetzen? ;) So ist's hier in der Schweiz gelöst, wies in DE aussieht? Keine Ahnung...

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