Felgen nicht Lieferbar

  • Hallo zusammen


    Habe mir vor 2 tagen felgen bestellt. Der verkäufer hat mir versichert das die felgen ab lager lieferbar sind!!!
    Habe das geld am gleichen tag überwiesen und heute 2 tage später erfahre ich das die zahulng eingeganen ist aber die felgen nun
    doch nicht lieferbar sind!!!!!


    welche rechte habe ich nun?? geld zurück ist klar... aber kann ich andere felgen auswählen die er mir zum gleichen preis verkaufen
    muss oder mind. rabatt geben muss??


    mfg aktch

  • kann ich andere felgen auswählen die er mir zum gleichen preis verkaufen
    muss oder mind. rabatt geben muss??


    nein

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • kacke... :D

  • Gibt nicht viele Varianten.


    Variant 1:
    Vom Kaufvetrag rückgängig machen und Geld verlangen, da er seine Verpflichtung nicht nachkommt.


    Variant 2:
    Alternative Felgen mit aufpreis, die du willst. Oder Rückerstattung vom Preisdifferenz, falls die billiger sind.


    Variant 3:
    Verkäufer ist Kulant und gibt dir Rabatt auf anderen Felgen.

  • Wieso solltest du Anrecht auf andere Felgen zum selben Preis haben.


    Rabatt liegt in der Entscheidung des Verkäufers.
    Wenn er dich als Kunde behalten möchte wird er es evtl machen.


    Du kannst sicher dein Geld wieder verlangen.

  • ja das mit dem geld ist klar...


    ich habe ihn ausdrücklich gefragt ob sie lieferbar sind und er hat mir versichert das sie ab lager schweiz lieferbar sind!!!
    (1-3 arbeitstage bis sie bei mir sind) und nun bekomme ich eine solche antwort?! deswegen meine frage?!

  • Kontakt mit dem Händler aufnehmen und ihm sagen er soll dir eine Alternative zu diesen Felgen anbieten im gleichen Preissegment ansonsten siehst du dich gezwungen dein Geld zurück zu verlangen. :thumbup:

  • ja das hab ich ihm jetzt scho geschrieben... kackt mich gerade richtig an!!!!!!

  • Da er dir versichert hat, dass die felgen lieferbar sind, kann er seiner verpflichtung nicht nachkommen, somit ist der vertrag nichtig (er kommt in verzug), d.h. du hast anrecht auf dein Geld. Rein nach OR ist das zumindesten so...

  • Wahrscheinlich musst du ihm noch eine frist setzen bevor du dann endgültigh vom vertrag zurücktretten kannst, was steht den in den AGB?
    Schlussendlich wirst du wohl mühe haben, das gesprochene zu bezeugen, wird wohl aussage gegen aussage sein, ausser er bestätigt den sachverhalt.
    so pauschal ist das ganze wohl nicht so einfach von heute auf morgen zu erledigen. Immer unter der Annahme der Hänlder ist scharf auf deine kohle...

  • Nein das mit dem geld ist ok... hat er mir angeboten!!!
    Trozdem stresst es weill ich ja die pneu schon bestellt habe...

  • Da er dir versichert hat, dass die felgen lieferbar sind, kann er seiner verpflichtung nicht nachkommen, somit ist der vertrag nichtig (er kommt in verzug), d.h. du hast anrecht auf dein Geld. Rein nach OR ist das zumindesten so...


    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!



  • Wenn schon klugscheissern dann bitte auch richtig, weil ich hätte jetzt das gleich gesagt ... ;)
    die stimmung hier im forum ist einfach <blingbling>

  • Also für mich als Händler wäre klar.


    Kunde Bestellt.
    Geld verlangen , erst wenn WARE bei mir ist. (Klar immer mit Risiko verbunden, dass man auf Ware sitzt.)
    Nach Geldeingang, Ware verschicken.


    Wenn doch Vorkasse(also Kunde schon bezahlt, bevor Infos) und Ware nicht Lieferbar, wäre ganz klar:
    Geld zurück, oder Alternative mit Rabatt.
    Vorallem als Händler Menschlich handeln und versuchen, den Kunden Glücklich zu machen, evt mit Alternativlösung.


    In Deinem Fall, ganz klar: Geld zurück oder eine andere Felge mit Rabatt,(wenn Du das Wünschst).

  • Hier gehts ums Prinzip. Meines Erachtens ist es mühsam, dass es user gibt, die jeden thread mit Beiträgen füllen müssen, ohne dabei in irgendwelcher Form konstruktiv zum Thema beizutragen. Wer eine Frage beantwortet haben will oder sich fürs Thema interessiert, muss sich dann durch Unmengen von Zeilen mit redundantem oder gar falschem Inhalt quälen, was wiederum der Qualität des Forums schadet.


    Vorliegend ist es im Endeffekt zwar schon richtig, dass aktch sein Geld zurückbekommt. Aber das wusste er bereits zu Beginn. Weshalb also nochmals etwas posten, dass er schon weiss? Und mit Halbwahrheiten aus dem Obligationenrecht vermischen, wenn man selber noch nie ein OR in der Hand hatte? Nein, der Vertrag ist deswegen sicher nicht nichtig und nein, der Verkäufer gerät grundsätzlich auch nicht automatisch in Verzug.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Anrecht auf Rabatte oder sonstige Kuriose Dinge wirst du nicht haben. Denn folgender Rechtsatz müsse erfolgt ein:

    Zitat

    Kann die Erfüllung der Verbindlichkeit überhaupt nicht oder nicht gehörig bewirkt werden, so hat der Schuldner für den daraus entstehenden Schaden Ersatz zu leisten, sofern er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zu Last falle. (Art. 97 Abs. 1 OR)

    Das dies gelden würde müssten aber alle folgenden Punkte erfüllt sein:
    1. Verletzung einer Vertraglichen Pflich -> diese besteht offensichtlich, denn durch den Kaufvertrag ist er verpflichtet dir den betreffenden Gegenstand zuzukommen zu lassen. Er tritt somit in die Rolle des Schuldners.
    2. Schaden -> Bereits schwer nachzuweisen in deinem Falle. Hättest du die Felgen bereits mit Gewinn weiterverkauft ohne sie bei dir zu haben, hättest du evtl. Anrecht auf Schadensersatz in höhe des entgangenen Gewinns. Dies ist aber nicht der Fall.
    3. Kausalzusammenhang zwischen 1 und 2 muss gegeben sein.
    4. Es muss ein Verschulden seitens des Verkäufers vorhanden sein. Dies ist nun bereits schwer fassbar. Er lieferte zwar eine Fehlinformation, jedoch kann es sein, dass er zu seiner Zeit bereits falsch informiert war und das Verschulden bei einer Drittpartei liegt.


    Du siehst... Das würde schwer.
    Grundsätzlich ist noch zu sagen das also eine Unmöglichkeit besteht. Vermutlich eine nachträgliche Unmöglichkeit. Dabei gilt, dass die Primärforderung erlischt. Nur im Falle eines Verschuldens Schadensersatz geltend gemacht werden kann. (Art. 97, 119 OR)


    Naja. Menschlich und nicht rechtlich den Vertrag rückabwickeln oder kommunizieren. Anspruch auf dein Geld hast du vollumfänglich.
    Kann er dir die Felgen später liefern als abgemacht, besteht ein sog. Verzug. Dafür müsste man aber die Situation genauer kennen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!