ohne brille... was droht?

  • nein nicht ich :D


    ein kumpel von mir wurde vor paar tagen erwischt wie er seine brille nicht an hatte und es ist im führerausweis vermerkt.
    da er schonmal den check weg hatte und wegen der brillensache verwarnt wurde, droht ihm jetzt ein kleines bischen misstrauen was den check angeht. wenns der fall wäre müsste er die ganze prozedur nochmals machen, weil er diesen ausweis auf probe hat (nein nicht auf bewährung). damals wurde durch den ausweisentzug der probeausweis um ein jahr verlängert.
    ist es warscheinlich, das er die hölle zum 2. mal erleben darf?


    mfg

  • Ist ziemlich logisch...

    You will undoubtedly have more fun in a slower car driven very fast than a fast car driven moderately slow.

  • stimme meinen vorrednern zu - entschuldigung, aber wieso fährt man ohne brille, wenn mans im ausweis stehen hat dass man mit brille fahren muss

  • also so klar ists schon nicht. je nach stärke des sehfehlers und den umständen im einzelfall kann man mit einem blauen auge (busse, kein entzug) davonkommen. wer einen sehr schwachen sehfehler hat und auf dem land mal kurz 500m zum dorfladen ohne brille fährt, hat einen ausweisentzug in meinen augen auch nicht verdient. und eine brille kann man auch mal vergessen, vor allem wenn die korrektur sehr gering ist.


    in der vorliegenden konstellation würde es mich aber erstaunen, wenn der kumpel von unusual nur mit einer busse davon kommen würde. den ausweis auf probe gibt es meines wissens erst ab jahrgang 1987. und wer mit 23 schon einen ausweisentzug hinter sich hatte, den ausweis auf probe hat, wegen fahren ohne sehhilfe bereits verwarnt wurde und jetzt wieder ohne brille erwischt wurde, der muss schon auf einen sehr gut gelaunten, menschenfreundlichen richter treffen, um nochmals mit einem blauen auge davonzukommen.


    EDIT: Hier noch die Gesetzesbestimmungen. Wenn ich nicht etwas übersehen habe wird der Ausweis definitiv annuliert.

    Zitat

    Art. 35a VZV (Annullierung)
    Abs. 1 Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises der Kategorien und Unterkategorien führt, wird der Ausweis annulliert. Dies gilt auch, wenn der Ausweis inzwischen unbefristet erteilt wurde.


    Und selbst wenn es der Richter nur als eine leichte Widerhandlung wertet: Der Ausweis ist weg.

    Zitat

    Art. 16a SVG (Verwarnung oder Führerausweisentzug nach einer leichten Widerhandlung)
    Abs. 2 Nach einer leichten Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis entzogen war oder eine andere Administrativmassnahme verfügt wurde.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

    Einmal editiert, zuletzt von Bubi ()

  • Wenn ich dein Kollege gewesen wäre, hätte ich gesagt dass ich Kontaktlinsen drin habe... Ich bin selbst auf eine Sehhilfe angewiesen (trage Kontaktlinsen) und in einer Kontrolle wurde ich schon ein paar mal gefragt wo meine Brille sei, da habe ich gesagt ich trage Kontaktlinsen und gut war. Nur einmal hat mit der Polizist etwas "tiefer in die Augen" geschaut <rofl>

  • Also ich habe Jahrgang 87 und es kommt nicht auf den jahrgang drauf an. Sondern wenn man die Theorieprüfung für fahrzeuge mit weisem nummernschild bestanden hat. Ich habe sie mit 16 für dir a1 gemacht.


    Zum haubt problem: Ist wass passiert oder nur in der kontrolle. Ich glaube es kommt auch noch auf die umstäde und auf den richter drauf an (wenn es zu einem richter kommt.)


    Aber durch den vermerk ist die prille imer zu Tragen wenn man fahrzeuge führt oder hate er kontaktlinsen drinn gehabt.

    "Übersteuern ist wenn der Beifahrer Angst hat, Untersteuern wenn ich Angst habe"
    "Die wirklich guten Fahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben" (Walter Röhrl)

  • die sehschwäche ist knapp an der grenze, also ich seh etwa gleich wie er und bei mir stehts nicht drin.


    sone brille kann schnell mal vergessen gehen. und es war nur ne kurzstrecke (was sie logischerweise auch nicht wissen können, jedoch wussten sies nachher).
    ich finds jetzt also echt nicht so schlimm so wies ist. da find ich zB. besoffen fahren was anderes...oder an seinem 98. geburtstag und ner reaktion von 5 sekunden


    edit: ist gar nichts passiert, war ne reine kontrolle. also führerausweis und fz ausweis zeigen und gut

    Einmal editiert, zuletzt von uNusuaL_ ()

  • Wenn ich dein Kollege gewesen wäre, hätte ich gesagt dass ich Kontaktlinsen drin habe... Ich bin selbst auf eine Sehhilfe angewiesen (trage Kontaktlinsen) und in einer Kontrolle wurde ich schon ein paar mal gefragt wo meine Brille sei, da habe ich gesagt ich trage Kontaktlinsen und gut war. Nur einmal hat mit der Polizist etwas "tiefer in die Augen" geschaut <rofl>


    Ich trage die Kontaktlinsen immer unter der Woche und bisher haben sie mir immer in die Augen geschaut und meine Aussage so überprüft...
    Denke eine solche Behauptung kann dich im ernstfall ziemlich teuer zu stehen kommen.



    Ich versteh allerdings nicht wie jemand das Risiko eingehen kann wenn er schon verwarnt wurde, auch auf kurzen Strecken kann viel passieren. Dabei muss man ja nicht mal Schuld sein und trägt am Ende doch ne mitschuld nur weil man etwas "vergessen" hat...
    Wenn ihm also der Scheck nicht genommen wird ist das in meinen Augen Kategorie Kuscheljustiz...

    <baetsch>

  • da würd ich immer aufpassen wie du lügst <rofl>


    das risiko versteh ich auch nicht ganz. er hat offenbar mühe damit, sich zuerst die folgen zu erdenken, bevor er handelt auch wenns sich hier in meinen augen um eine eher weniger schlimme sache handelt. <rotaeye>

  • Ich versteh allerdings nicht wie jemand das Risiko eingehen kann wenn er schon verwarnt wurde, auch auf kurzen Strecken kann viel passieren. Dabei muss man ja nicht mal Schuld sein und trägt am Ende doch ne mitschuld nur weil man etwas "vergessen" hat...
    Wenn ihm also der Scheck nicht genommen wird ist das in meinen Augen Kategorie Kuscheljustiz...


    Und ich verstehe nicht wie ein vernünftiger, gebildeter, erwachsener Mensch sich so blind auf Regeln und Gesetze verlassen und diese auch vehement verteidigen kann wie du. Der Mensch ist kein Roboter und Gesetzetexte sind für den Durchschnittsbürger im konkreten Einzelfall selten die ideale Handlungsgrundlage.


    Immer gleich herumzuschreien, dass ein Verstoss gegen unsere Rechtsordnung vehement bekämpft werden muss und alles andere Kuscheljustiz ist, macht sich vielleicht unter Parteikollegen und beim Stimmenfang gut, aber im Alltag führt ein gesunder Menschenverstand öfters zu befriedigerenden Ergebnissen als die sture Befolgung von Gesetzen, Richtlinien und sonstigen Paragraphen.


    Ob man jetzt ne Sehschärfe von 0.79 oder 0.81 hat, entscheidet garantiert nicht, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht. Da sind andere Faktoren viel bedeutsamer. Und somit ist es auch nicht zwingend Kuscheljustiz, wenn jemand mit einer Sehschärfe knapp unter der Grenze ohne Brille erwischt wird und der Ausweis nicht entzogen wird.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Sorry aber wenn jemand bereits den Scheck mal weg hatte und wegen der Brille verwarnt wurde fällt das für mich in die Kategorie unbelehrbar, er hatte ja durch die Verwarnung bereits eine 2. Chance welche er nun selbst vergeigt hat. Oder findest du es in Ordnung jedem soviele Chancen einzugestehen bis etwas tragisches passiert??? Deswegen ist es für mich Kuscheljustiz wenn man nach solchen vorfällen nicht mal durchgreift.
    Im übrigen hab ich nicht herumgeschrien sondern lediglich mein Unverständniss zum Ausdruck gebracht da die Person schon verwarnt wurde...

    <baetsch>

  • ich stimme swyt absolut zu, wenn man schonmal den check weg hatte und verwarnt wurde, dann kann man sich bei einem so einfachen ding, wie dass man einfach die brille auf der nase hat / kontaktlinsen drin hat, wirklich einfach dran halten und that's it, ansonsten hat der fehlbare die konsequenzen für sein verhalten zu tragen.

  • Zitat

    Art. 42


    Vermeiden von Belästigungen


    1 Der Fahrzeugführer hat jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern, namentlich durch Lärm, Staub, Rauch und Geruch, zu unterlassen und das Erschrecken von Tieren möglichst zu vermeiden.


    kommt <hurray> lasst uns nie wieder ins VTEC drehen, sonst sind wir den check los <hurray>


    hat zwar direkt damit nichts zu tun. soll nur ne anmerkung dazu sein, das man egal was man tut in fast jeder minute was ilegales machen kann. also nicht so ernst nehmen. :thumbup:

  • Oder findest du es in Ordnung jedem soviele Chancen einzugestehen bis etwas tragisches passiert???


    Typisches Politikerstatement... <rofl>

    Ob man jetzt ne Sehschärfe von 0.79 oder 0.81 hat, entscheidet garantiert nicht, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht.


    :rolleyes:


    Wer sagt, dass der Entzug gerechtfertigt war? Dass der Kumpel von unusual unbelehrbar ist? Dass er bestraft werden muss, damit er es lernt?
    Ich weiss auch nicht, ob es so ist oder nicht, aber solange ich die Einzelheiten nicht kenne, halte ich mich lieber mit Werturteilen zurück, als dass ich immer gleich rumschreien und mit dem Finger auf andere zeigen muss.


    Schon mal daran gedacht, dass es evtl. nicht immer an unfähigen, kriminellen und unbelehrbaren Menschen liegt, sondern an einem staatlichen schwarz/weiss-Denken und teilweise im Einzelfall übers Ziel hinausschiessende Regulierungen? Dass der denkende Mensch im Alltag eben doch meistens mündig genug ist, den Graubereich dazwischen einzuschätzen und entsprechend zu handeln? Dass es manchmal für alle Parteien die bessere Lösung ist, Gesetze nicht exakt zu befolgen? Und dass ein solcher Einzelfall dann eben nicht die volle Härte des Gesetzes rechtfertigt?


    Entspannt euch doch einfach mal. Ich wette, dass ich auch euch wegen zig sinnlosen Banalitäten anzeigen könnte, wenn ich einmal einen Tag an eurer Seite verbringen würde. ;)

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Entspannt euch doch einfach mal. Ich wette, dass ich auch euch wegen zig sinnlosen Banalitäten anzeigen könnte, wenn ich einmal einen Tag an eurer Seite verbringen würde. ;)

    :!:

    Autorennen sind ein Kult der Raserei, ein Spiel mit dem Tod, der Circus Maximus der Neuzeit
    Franziska Teuscher (Grüne/BE)


    <luke>

  • mich haben sie mit 14 auf dem töffli ohne brille erwischt gab ne busse um 40.-


    der eintrag im check kommt zu stande wenn die sehtauglichkeit beim augentest fürs fahren nicht mehr ausreicht, ergo sollte er die brille tragen, da die augen viel zu träge reagieren bsp beim ablesen von wegweisern.


    wie das strafmass heute aussieht und obs zur anzeige kommt keine ahnung, damit muss er wohl rechnen und in zukunft halt eine brille oder korrigierte sonenbrille extra im auto haben, bekommt mann ja bei fielmann ab 100.-

  • Immer gleich herumzuschreien, dass ein Verstoss gegen unsere Rechtsordnung vehement bekämpft werden muss und alles andere Kuscheljustiz ist, macht sich vielleicht unter Parteikollegen und beim Stimmenfang gut, aber im Alltag führt ein gesunder Menschenverstand öfters zu befriedigerenden Ergebnissen als die sture Befolgung von Gesetzen, Richtlinien und sonstigen Paragraphen.

    Wenn nur die Mehrheit der Bevölkerung Deine Meinung teilen würden, wäre es "Perfect World".
    Leider wird die Sache mit dem XMV weder von Polizei noch Justiz richtig gelebt, warum sollte ein Normalbürger also anders denken
    Schade eigentlich....


    zur Sache mit der Sehschwäche:
    ich möchte gar nicht genau wissen wieviele Halbblinde (und ich meine nicht die mit unter -1 diop) täglich auf den Strassen herumfahren
    wenn mal da mal genau kontrollieren würde, hätten wir wahrscheinlich 20% weniger Verkehr
    aber das ist ja kein Problem, die Raser wohl :rolleyes:

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

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