EG4 Sportlenkrad

  • Ich krame einen alten Thread hervor...


    Wie ist da der letzte Stand im Jahr 2017? Mein Verkehrsamt sagt, dass sie den Airbag austragen, wenn ich ein Formular mitbringe. Auf dem muss Honda Schweiz bestätigen, dass das ok sei. Eine Garage muss bestätigen, dass sie ihn nach Herstellervorgaben deinstalliert haben und der Halter muss unterschreiben, dass er lieber mit dem Kopf gegen die Wand knallt als auf eine grosse Silikontitte. :) Die Frage ist, ob Honda das bei einem 26 Jahre alten Wagen noch macht...

  • Honda wird dir nie eine Bestätigung geben zum Airbag austragen.


    Kt. Bern war einer der letzten Kanton wo mit einen Formular und Ausbaubestätigung einer Garage gereicht hatte.

  • Mmmh, klingt nicht gerade hoffnungsvoll. Aber jetzt bin ich angestachelt, probieren werde ich es trotzdem. Vielleicht hilft ein 'Lappen' zwischen den Unterlagen, LOL! :D Nein, im Ernst, was soll man denn tun, wenn der Airbag futsch ist? Soll ich eine Attrappe aus Polen einbauen, wäre ja noch schlimmer!

  • Quick, Du hast recht gehabt.
    Die Auflagen sind dermassen hoch, dass ich keine Lust habe, das durchzustehen. Eine Auflage wäre, dass es sich um ein ausschliessliches Rennstreckenfahrzeug mit Überrollkäfig usw. handelt. Für ein reines Rennstreckenfahrzeug muss man den ganzen Schei*** auch gar nicht auf sich nehmen...

  • Wenn du sagen würdest, um welches Auto es sich handelt, dann könnte man dir auch besser helfen. Aber ohne ein Input...........

  • NSX
    Wenn der Airbag kaputt geht, muss man ihn durch OEM ersetzen.
    Habe mal FAKT angeschrieben...

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  • Ja, NSX Gen1.
    In Japan ist eigentlich alles an Teilen vorhanden, denn die Versionen Type S und R haben ein MOMO Lenkrad mit Nabe usw.
    Genau das will ich mir auch einbauen und das bisherige Airbag-Lenkrad rauswerfen. Das mit dem kaputten Airbag soll anderen nur als plausiblen Grund erscheinen, wieso man zum Tausch 'gezwungen' wurde, hihi. :)


    Mal sehen, ob mir FAKT weiterhelfen kann. Es geht vor allem darum, dass eine Bestätigung vorliegt, dass der OEM Sicherheitsgurt die gesamte Aufprallenergie aufnehmen kann und somit der Airbag nicht notwendig ist und somit deaktiviert werden kann. Da sehe ich physikalisch gesehen keine grosse Probleme. Als Stichwort wurde mir ein Materialtest bei der EMPA oder ähnlichem nahegelegt. Ich denke nicht, dass sie in meinen Wagen einen Dummy setzen wollen und dann das Ganze dann gegen die Wand fahren, um zu sehen, ob es hält.


    Weiterhelfen könnte mir vor allem jemand, wenn er von einem solchen Test weiss, weil man ja nie der Erste ist und das evtl. jemand schon mal gemacht hat. Sollte ich den Test machen, würde ich das 'Zertifkat' gegen eine kleine Kostenbeteiligung anderen auch zur Verfügung stellen.

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  • Gemäss den ASA Richtlinien ist das Ausserbetriebsetzen nur zulässig, wenn die Gurten alleine den Anforderungen an das Rückhaltesystem genügen.
    Dies ist nach meiner Auffassung so zu verstehen, dass hierfür mind. 4-Punktgurte installiert werden müssen und diese durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle (DTC oder FAKT) abzunehmen ist. Der 3-Punktegurt darf somit nicht mehr verwendet werden.
    Daneben ist noch vermerkt, dass der Weg über den Inhaber der Typengenehmigung (in diesem Falle Honda) meist einfacher sei.
    Da dies hier im Forum schon mehrmals erwähnt wurde, stellt sicht Honda hier aber anscheinend quer.
    Mich würde mal interessieren wer hier wirklich schon versucht hat Honda seriös und sachlich korrekt anzuschreiben und ob dies wirklich ein Ding der Unmöglichkeit ist.
    Ein Kollege hat von Subaru eine Bestätigung von Subaru für das Ausserbetriebsetzen des Airbags erhalten und kann somit auch mit den originalen 3-Punktgurten fahren.



    Der Mugen RR baut doch auf dem NA2 auf. Ob dort die Nabe gleich ist wie auf dem NA1 ist fraglich.

  • Ich meine auch, dass der 3-Punkt-Gurt ausreichend sei. Der Airbag fängt ja nur den Kopf auf.


    Ich habe Honda 'sachlich und seriös' angeschrieben. Der freundliche und sachkundige MA hat mich dann aufgeklärt, dass (abgekürzt)
    - sie das nur machen, wenn ich einen Rennwagen draus mache, ohne Strassenzulassung, mit Käfig, x-Punkt-Gurt usw.
    - ich selber tätig werde, Materialgutachten von Gurtmaterial bei EMPA usw.
    - ich selber eine andere Lösung finde
    - im Falle eines defekten Airbags nur eine Option habe: Airbag durch Neuteil ersetzen.


    Wenn Subaru das macht, ist das schön für die Subaru-Fahrer. Wenn Honda nicht will, kann man sie nicht dazu zwingen. Dabei wäre es schon am besten, wenn sie als Zentrale so etwas hätten. Dafür dürften sie von mir aus auch etwas verlangen, aber wer hat das letzte Mal einen NSX herumfahren sehen? Eben. Ich mag mich noch an die Integra-Zeit erinnern. Da habe ich auch so einen Prospekt mit Mugen-Teilen bekommen. Da stand praktisch bei jedem Teil: keine Strassenzulassung. Das macht sich nicht besonders gut, Sachen verkaufen zu wollen, die sowieso nicht erlaubt sind. Das waren aber auch andere (sprich bessere) Zeiten früher...


    NA1 und NA2 sind ziemlich identisch. Motor, Getriebe, Bremsen und ein paar andere Kleinigkeiten sind leicht grösser, aber das sind eher Peanuts. Der Rest - das kann man an den Teilenummern für die verschiedenen Jahrgänge sehen, sind absolut identisch, auch der Airbag und die Gurte. Aus der Sicht der Typenprüfung sind es jedoch zwei verschiedene Fahrzeuge, wobei bei meinem NA1 z.B. die Felgen vom NA2 eingetragen sind (hat FAKT beim Fahrdynamiktest gleich miterledigt). Ein Portugiese soll in letzterem Punkt auch keine Unterstützung von Honda erfahren haben.


    Ich bin erstaunt, dass der Mugen NSX RR einen Airbag hat. Ich wünsche mir eher das NSX-R oder S Lenkrad, das ist ohne Airbag. Einen Civic-Airbag einzubauen gäbe bestimmt noch das grössere Theater, von den Kosten ganz zu schweigen.

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    • Offizieller Beitrag

    Der NA2 wurde ab 1997 gebaut und hat gewisse Upgrades erhalten (3.2 Liter Hubraum statt 3 Liter, 6-Gang, Stabilitätskontrolle etc.), das Facelift kam erst 2002, den NA2 gabs also mit Schlafaugen und den festen Scheinwerfern. Daher ist davon auszugehen, dass die Nabe bei allen Baujahren gleich ist.


    Ein Airbaglenkrad von einem anderen Modell einzubauen ist eine Grauzone und wird von den Strassenverkehrsämtern normalerweise nicht bemängelt (möglicherweise auch weil das nicht bemerkt wird).


    Das Problem bei Honda Schweiz ist wohl, dass sie kein Risiko eingehen wollen. Wenn sie bestätigen, dass der Airbag ausgetragen werden darf sind sie auch haftbar. Die Gesetze im Bereich Produktehaftung in der Schweiz werden sich zu denen in Japan sicher unterscheiden, wo der NSX R ja ohne Airbag erhältlich war. Möglicherweise ist HASSA aber auch einfach der Aufwand zu gross, die notwendige Dokumentation aus Japan zu besorgen.

  • Das sehe ich auch so. Andere Importeure (Emil Frey für Subaru) haben hier offenbar mehr Eier. :)


    Die besten Versionen (R, S, S-Zero) haben die Japaner für sich behalten. Die wurden nie exportiert. Wahrscheinlich wäre der Aufwand für eine Homologation zu hoch gewesen. Die Teile der scharfen Versionen sind aber in Japan erhältlich...:D (wenn auch teilweise zu horrenden Preisen).


    Der Wegfall der Schlafaugen ist wahrscheinlich durch den Fussgängerschutz bedingt gewesen. 2005 wurde die Produktion eingestellt, weil die Abgasvorschriften nicht mehr ohne grösseren Aufwand hätten eingehalten werden können, wird vermutet. Statt ihn 2002 einzumotten, haben sie ihm noch ein Facelift gegeben. Das nennt man Beharrlichkeit. Eine Stabilitätskontrolle hatte der NSX nie, nur eine Traktionskontrolle, dies aber schon vom ersten Jahrgang weg.


    In Europa hat der ein oder andere die Nabe und den Hupenknopf vom Type R in Japan besorgt. Eingetragen hat das wahrscheinlich keiner von denen. Das Austragen des Airbags klappt vielleicht besser in einem Land, das korrupter ist als die Schweiz. :) Beim Lenkrad hat er die Wahl zwischen dem OEM NSX-R Lenkrad oder dem baugleichen MOMO Tuner, das ein Fünftel des OEM kostet. Auf das Lenkrad angesprochen meinte die MFK, dass dies nicht zwingend eingetragen sein müsse, sofern die Sicht auf die Armaturen nicht beeinträchtigt sei. Der Airbag ist die Knacknuss.

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  • Bis vor ein paar Jahren konnte man bei Honda den Airbag noch ohne Probleme austragen lassen. Die Zuständige Person ging jedoch in Rente und der neue auf dieser Position trägt jetzt keine Airbags mehr aus. Wie schon gesagt, nur noch für "Rennfahrzeuge". Eine Kollegin hat sich sehr gut Informiert weil sie es bei ihrem Itr auch ändern möchte.


    Der andere Weg ist via DTC oder FAKT. Letztes Jahr ging ein Freund von mir den Weg via DTC mit Airbag austragen, Sportgurte und Käfig bei seinem S2000. Wie teuer es war, kann ich leider nicht sagen.

  • Danke für den Hinweis. Entweder ist es die neue zuständige Person oder die allenfalls verschärften Bestimmungen des ASTRA. Anyway, bei einem Rennwagen gibt es sowieso nix auszutragen, denn ohne Strassenzulassung keine Versicherung und auch keine MFK. Dann kann man sich den Aufwand auch gleich sparen. Das ist die eigentliche Idiotie des Ganzen.

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