Waffenaufbewahrung

  • Vieleicht findet sich ja der eine oder andere Schütze der sich schon mal mit folgendem Thema befasst hat:
    Ich will mir im Haus eine möglichkeit schaffen mein Stgw 90 (bin nicht mehr dienstpflichtig) weg zu schliessen.
    Bis anhin hab ich mein Gewehr und den Verschluss immer separat aufbewahrt(beides aber nicht speziell gesichert), da ich in Zukunft das Gewehr wegschliessen will stellt sich mir die Frage ob ich die Trennung weiterhin machen muss.

    <baetsch>

  • Und wenn man zufällig zu Stgw 90 noch ein paar Munition gefunden hat und kein passende Gewehr mehr dazu hat, kann man die einfach so bei der Polizei abgeben <confused>

  • ja (hab grad heute eine knarre inkl. munition entgegengenommen! ;) )

    Einmal editiert, zuletzt von Jones ()

  • Danke für den Link, aber fürs Stgw90 herrscht da auch nicht gerade einigkeit, die Beiträge sind allerings auch schon älter... (Am Waffengesetz wird ja des öfteren mal "rumgespielt")

    <baetsch>

  • Art. 47 Abs. 1 WV


    Zitat

    Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Verschluss aufzubewahren.


    Vorbehalten sind Bestimmungen des Militärgesetzes. Diese dürften in deinem Fall aber unwichtig sein, da du die Waffe nun als Privatperson besitzt.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Ich habe zuhause einen Schrank mit Sicherheits Schloss, der Schlüssel ist gut verräumt...

  • Und wenn mich ein einbrecher bedroht lade ich das magazin, setze die affe zusammen, setzr das magazin ein, gebe einen warnschuss ab... Da verstosse ich lieber gegen das gesetz als darum zu betteln umgebracht zu werden :-D

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  • Und wenn mich ein einbrecher bedroht lade ich das magazin, setze die affe zusammen, setzr das magazin ein, gebe einen warnschuss ab... Da verstosse ich lieber gegen das gesetz als darum zu betteln umgebracht zu werden :-D


    <rofl> d'schwiiz esch scho es gföhrlechs Plaster <rotaeye>
    aso ich fühl mi au ohni Waffe dihei, sicher

  • Und wenn man zufällig zu Stgw 90 noch ein paar Munition gefunden hat und kein passende Gewehr mehr dazu hat, kann man die einfach so bei der Polizei abgeben <confused>


    bring die murmeln lieber mir, ich kann sie gebrauchen!

  • wenn sich die schweiz so weiter entwickelt, wirst du dich bald nicht mehr auf die strasse trauen.

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  • Tee: hat was, aber ist natürlich schon noch ein kindergeburtstag gegen USA oder so was hier abgeht... Ich für meinen Teil habe aber vorgesorgt

  • Tee: hat was, aber ist natürlich schon noch ein kindergeburtstag gegen USA oder so was hier abgeht...

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  • Und wenn mich ein einbrecher bedroht lade ich das magazin, setze die affe zusammen, setzr das magazin ein, gebe einen warnschuss ab... Da verstosse ich lieber gegen das gesetz als darum zu betteln umgebracht zu werden :-D


    Einbrecher sind für mich eher eine Sorge beim Thema Diebstahl als dass mich einer bedroht, dafür ist ja sonst der Morgenstern noch da <devil>
    Mit dem Haus werden bald auch Kinder ein Thema und ich weiss wie ich als Kind begeisert war wen mir jemand eine Schusswaffe zeigte. Deswegen will ich auch alles sauber wegschliessen können. Nur finde ich die Regelung mit dem getrennten aufbewahren saublöd wenn man schon die Waffe unter Verschluss lagert.

    <baetsch>

  • Machs doch wie ich: Stahlschrank mit Sicherheitsschloss. Schlüssel gut verwahren, gut ist. Ich für meinen Teil trag den schlüssel immer auf mir am Schlüsselbund, dann kann nichts passieren. Wenn einer meine Waffen klauen möchte, müsste er den ganzen schrank mitnehmen und aufflexen *grins*. Die verschlüsse sind in einer separat verschlossenen Kiste in dem Schrank... ist für mich getrennt genug...

  • Für mich wirds wohl was ähnliches geben, ich frage mich ob deine Trennung rechtlich gesehen bereits genügt oder ob es da irgendwo noch ne deutlichere angabe gibt. In dem Punkt ist das Gesetz nicht gerade präzise und lässt einigen Spielraum zur Interpretation.

    <baetsch>

  • Meine Freundin ist schützenmeisterin bei uns im Verein, daher auch der Waffenschrank, und sie ist der Meinung, da der Schüssel zu der Kiste nicht im Schrank ist, die Trennung ausreichend ist. Wäre die Verschlusskiste nicht separat abgeschlossen, wäre es nicht ausreichend.

  • Für mich wirds wohl was ähnliches geben, ich frage mich ob deine Trennung rechtlich gesehen bereits genügt oder ob es da irgendwo noch ne deutlichere angabe gibt. In dem Punkt ist das Gesetz nicht gerade präzise und lässt einigen Spielraum zur Interpretation.

    Der Sicherheit wegen dies in einen dafür vorgesehen Schrank aufzubewahren ist ja Sinnvoll. Aer denkst du ehrlich dass wenn du dies jetzt nicht in separate Schränke einschliesst das Schweizerische Verschluss Sonderkommando dein Haus stürmen wird und dich nach Guantanamolten verschifft und dich Foltert bis du es in Zukunft nicht mehr falsch machst? (Sorry für die Übertreibung)


    Wie gesagt, ich finds ja auch richtig Sinnvoll dies so wegzusperren, vor allem wenn dann mal Kinder da sind. Aber wo kein Kläger, kein Richter.


    Und wenn dein zukünftiger Teenager dein Schrank aufbricht und die Knarre rausnimmt wird er wohl mit einem weiteren Kästchen in welchem die Verschlüsse sind keine grosse Probleme haben...


    Oder was ist genau der Beweggrund dies rechtlich hochheilig zu machen und über sieben Anwälte abzusichern?

    Cheap and fast won't be reliable
    Reliable and cheap won't be fast
    Fast and reliable won't be cheap

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