Stahlfelgen eintragen?

  • Sollte eigentlich gehen, wieviel ist denn die differenz zu den im typenschein eingetragenen Felgen?
    Grüsse

  • Ist dies notwendig? Hatte beim Civic frühergemäss Reifenhändler vw stahlfelgen vom golf, mfk hatte nichts dazu gesagt.

  • Ich denke schon, dass es notwendig ist, wenn es eine Veränderung der spur etc. nach sich zieht. Ist die Dimension gleich, kommt es wahrscheinlich nicht draufan.


    orca: Probiers doch mal beim Derendinger?

  • Ich habe jetzt auch an die Gullideckel gedacht, gesetzlich gesehen, wenn ET oder Dimension der Felge abweicht müsste man sie grundsätzlich eintragen. Eben für die Gullideckel, sollte man doch bei Derendinger ein Gutachten kriegen, nicht?

  • hatte auch so homo stahlfelgen von einem opel aufm CRX :D wayne

  • Draufschrauben und fertig, würde mir da keine Gedanken machen.

    Unser täglich Wheelie schenk uns Heut und vergib den Überholten wie auch wir vergeben den Überholenden. Und führe uns nicht ins Kiesbeet sondern ermögliche uns die Bestzeit, denn dein ist der Speed der Fun und die Sensation in Ewigkeit.....

  • hatte auch so homo stahlfelgen von einem opel aufm CRX :D wayne


    Ich denke eben, dass wenn es +/- die gleiche Dimension ist, kann man das machen, sind sie aber grösse muss man sie glaub schon eintragen, auch wenn es nicht auffällt.



    Draufschrauben und fertig, würde mir da keine Gedanken machen.


    dass es unaffällig ist, ist klar. ob es so mfk-tauglich ist, ist eine andere frage.

  • Da würd ich mir persönlich jetzt auch keinen Kopf machen drüber, ausser es steht gut sichtbar irgendwo auf der Felge dass sie für nen Toyota ist dann siehts anders aus :D

  • Ich missbrauche mal den Thread.



    Wie sieht es aus mit original Alufelgen aus Deutschland, konkret geht es um original BMW Alufelgen, kann ich diese ohne Probleme in der Schweiz benutzen ohne Eintragung etc.?

  • Naja da habe ich etwas andere Info von seiten BMW und STVA... wenn das STVA kein Eignungsgutachten vom Hersteller oder Importeur (in meinem Fall auch BMW Schweiz AG) erhält, wird auch nix eingetragen. In D geht das beim Tüv ohne Probs, aber der Schweizer Beamte braucht nen Zettel wo draufsteht, dass das Rad Typengeprüft ist oder wie das heisst.
    Dass in meinem Fall das Rad den neuen 3er Touring (welcher gut 400-500 Kilo schwerer ist als mein Z4) auch zu tragen vermag, interessiert keinen :whistling:

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