Abgastest gültigkeit

  • Hey Leute


    Sollte sehr kurzfristig eine Antwort haben und google hat auf die schnelle nix brauchbares gebracht. Habe bald einen MFK-Termin und wollte zur Sicherheit fragen, ob es reicht, wenn der Abgastest eingetragen ist, oder ob dazu zwingend das "Kassebzetteli" dabei sein muss...


    Gruss & thx collani

  • ist das auto ein benzinger und hat einen emissionscode ab B03 (…B04,…) musst du gar keinen abgastest machen


    einen aufkleber brauchst an der scheibe auch nicht
    den habe ich sowiso auch weggelassen <devil>


    wenn du vom "Kassebzetteli" sprichst denke ich mal sprichst du vom zettel den der abgastester ausdruckt und auf dem alle werte drauf sind…den brauchst du
    zusammen mit dem neu ausegülltem abgasdokument


    gruss

    To the VTEC and beyond

  • Also vom grünen Kleber ist nicht die Rede, meine nur den Zettel mit den HC Werten und so, ob man diesen zwingend haben muss, oder ob der Eintrag inkl. Stempel im Buch ausreicht.


    Edit sagte mir noch gerade, dass es um einen ek3 geht

    Einmal editiert, zuletzt von collani ()

  • bei der mfk weiss ichs nicht a ber habe ihn in einer kontrolle auch schon nicht gefunden, da konnte ich der garage anrufen und die haben dem Herren in grün bestätigt wann der letzte Test war und ob er gut war <thumbsup>


    My real JDM RHD EK9 & S30Z Project build Blog -->klick<--

  • Sollte keine Rolle spielen bei der MFK.
    War letzte Wochen meinen ED9 prüfen, Abgastest vor einem Jahr gemacht, Zettel dabei.
    Trotzdem machte der Experte gleich noch einen Abgastest vor Ort, wäre bi dir vielleicht auch der Fall, wenn du das Zetteli nicht beim Dokument hast.


    Gruess

  • Ab welchem Datum genau muss man keinen Abgastest mehr haben? Also Herstellungsdatum des Fahrzeuges mein ich (hab nämlich mittlerweile 4 Fahrzeuge, da ist schnell so ein Test vergessen und das kann ja echt teuer werden <nooo!> )

  • Hab mal etwas gegoogelt... also wenn ich Euro 3 oder Euro 4 habe bin ich erlöst?

  • Okay dann bin ich locker befreit, wie ich sehe wird's wohl auch beibehalten, dass Motorräder davon befreit sind (das freut mich sogar sehr :D) :thumbsup:

  • Abgastest war kein Problem, der Herr meinte aber, dass ich nochmal ein paar kleine Dinge nachprüfen muss...der mittlere Gurt auf dem Rücksitz zum Beispiel, den ich mal zur Hälfte etwas zwischen die Polster geschoben hatte und deswegen nur vllt. 30 statt 60 cm hervor lugte er war gleich so freundlich, den Punkt (der auf dem Prüfbericht nicht aufgeführt ist), zusätzlich aufzuschreiben. Es würde ja auch an Nötigung grenzen und eine ganze Handbewegung kosten, den Gurt einfach so mit der Hand kurz zwischen den Sitzen hervor zu ziehen. Ein toller Mensch mit fantastischem Gespür!

  • Ich weiss ist etwas zu spät. Aber falls es dennoch intressiert:
    Zettel im Abgasdokument ist nicht Pflicht. Es gelten die eingetragenen Werte die mit dem Stempel des Garagisten bestätigt sind. Der Garagist ist verpflichtet das Doppel aufzubewahren. Weil eben die Zettel auch mal verlohren gehen können.
    Einfach damit die Ursprungsfrage noch beantwortet ist :-D

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