auto kaufen mit unterschlagenem defekt.

  • sali zeme.


    brauche hilfe und rat. ich habe mir vor 4tage einen focus st gekauft. ab platz ohne garantie. kaufpreis 11500.-


    abgemacht war ohne mfk mit 1 kaputten atw manchette.


    vor der probefahrt wurde die baterie gegen eine neue getauscht da die alte angeblich tod war.


    gefahren geprüft gekauft. alles oke bis dahin.geliefert wurde mir das auto noch am selben abend.


    heute auto eingelöst und 50km gefahren. baterielampe leuchtet,auto tod.


    alternator am arsch <fire>
    1000.- kostet der seich.
    ich weiss ganz genau dass die firma die mir das auto verkauft hatt das wusste.


    meine frage nun hatt jemand ähnliche erfahrungen gemacht?
    was tun und mit welchen erfolgen ist zu rechnen?


    ich habe rechtsschutz usw.


    man kann ja theoretisch genau sagen dass ich die km die ich gefahren bin nur dank der vollständig geladenen baterie fahren konnte.
    die batterie habe ich gestern den ganzen tag geladen.


    das problem die garage über die ich das auto gekauft habe hatt das fahrzeug für einen kunden verkauft und von dem her auch seinen namen in den vertrag geschrieben.


    bin gespannt auf eure meinungen erfahrungen.


    tip: ich würde nicht unbedinngt was bei mpd-racing in gruningen einkaufen ;)

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  • Will dir hier nur einen tipp geben wie evtl etwas geld sparen kannst.
    Am besten holst dir ein Aftermarket Alternator aus DE kommt sicher einiges günstiger

    Minty Fresh B-Series

  • Im Grundsatz kannst Dus vergessen, Du hast das Auto ab Platz gekauft. Anrufen, Druck machen, ggf. mit Anwalt drohen, manchmal nützts was, und wenn nicht hast dus zumindesten probiert. Rechtlich gesehen, no chance.


    Bezüglich günstiger Lieferanten schliesse ich mich H-Power an :thumbup:

  • rechtlich gesehen stimmt das eben nicht dass ich keine chanze habe.


    ab platz haisst nichts.


    ohne garantie und nachwärschaft heisst genau das, wird aber nichtssagend wenn man absichtlich hinterfangen wurde. was in meinem fall ja auch so war.


    volle baterie einbauen für ne probefahrt. schon klar merke ich da nicht dass der alternator kaputt ist. da die batterie ja genug leistung hatt für ne halbe stunde.


    absichtlich verarscht nich nur verschwiegen das macht denke ich den unterschied.

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    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Händler das Fahrzeug nur im Auftrag verkauft hat, dann ist er nur ein Vermittler und du musst auf den Verkäufer zugehen. "Ab Platz" oder "ohne Garantie" bedeutet, dass der Verkäufer nur für die Richtigkeit der Angaben im Vertrag und für absichtlich verschwiegene Mängel haftet. Es wird allerdings schwer werden zu beweisen, dass der Mangel vorher bekannt war und absichtlich verschwiegen wurde.


    Ich würde vorschlagen, dass du zuerst mit dem Verkäufer Kontakt aufnimmst und eine Lösung suchst. Ist er nicht bereit dir entgegen zu kommen, dann macht es Sinn weitere Schritte über den Rechtsschutz vorzunehmen. Meist bringt es schon etwas, wenn ein Verkäufer von einem Anwalt angeschrieben wird, damit die Kompromissbereitschaft geweckt wird.


    Allerdings wird es wohl schwer eine volle Kostenübernahme zu erreichen, es ist oft einfacher und unkomplizierter, wenn man z.B. eine Kostenteilung vorschlägt.

  • Falls du Beweise hast, dass der Mangel dem Verkäufer und/oder dem Vermittler bekannt war, hast du vor Gericht keine schlechten Karten.


    Hast du keine Beweise, jedoch eine Rechtsschutzversicherung, dann sollen die sich drum kümmern. Kostet dich ja nichts. Ist die Gegenpartei aber einigermassen rechtskundig und nicht kulant, würde ich mir keine grossen Hoffungen machen.


    Hast du weder Beweise noch eine Rechtsschutzversicherung, dann lass es sein. Kostet dich nur Zeit, Geld und Nerven. Und der Aufwand lohnt sich bei solch einem geringen Betrag nicht einmal im Ansatz.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • ich zähle als beweis dass ich mein fahrzeug nur 50km fahren konnte und dass erst nach einer vollständigen ladung der baterie
    das gute ist ich habe den st erst heute eingelöst. also kann ich beweisen dass ich nur heute damit gefahren bin

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  • Dass du das Fahrzeug erst 50km gefahren hast, beweist leider nicht, dass der Mangel dem Verkäufer/Vermittler beim Verkauf bereits bekannt war.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Ging mir bei meinem zweiten Auto "ab Platz" genauso, der freundliche Verkäufer hat mir eine neue Batterie spendiert, und damit bin ich von Bern immerhin bis in den Thurgau nach hause gekommen :thumbup:
    Aber eben, Alternator war eigentlich kaputt, dann wusste ich warum er bei der Probefahrt überbrücken musste, und da keine Kontrollampe leuchtete (fehlender Ladestrom) habe ich auch keinen Verdacht geschöpft <sad> Habe dann ein gebrauchtes Teil vom Bruch geholt und gut wars :)


    Guter Rat von mir, frage doch mal als erstes, ob man Dir in irgend einer Form entgegenkommt? Das mit dem Beweisen, gewährleisten und garantieren am besten vergessen, es lässt sich nicht alles im Leben ver- und absichern. Und Aufwand ist >>>> Ertrag bei einer solchen Sache, besonders wenn wenn Du Dich da in etwas reinsteigerst. Dumm gelaufen, Lehrgeld würde ich sagen <rotaeye>
    Es kann wirklich sein, dass Dein Verkäufer gutgläubig war und kann sogar sein, dass das Ding bei Dir den Geist aufgegeben hat.... normalerweise leuchtet ja wirklich die Kontrollampe, wenn kein Ladestrom anliegt und so wie ich dies interpretiere war das bei der Probefahrt und am anfang noch nicht der Fall?

    Einmal editiert, zuletzt von HSMM ()

  • du hast noch eine Chance vielleicht ;)


    Kurze Geschichte wieso..
    Verkaufte im Frühling 2013 meinen 3er Golf auch ab Platz. Hatte etwas Rost und einen kleinen Auffahrunfall. Nun leider wusste ich bis dorthin nicht das man die Gewährleistung ausschliessen musste und zwar zählt "ab Platz" nicht.


    http://www.autoscout24.ch/Cms/Article.aspx?cmsaid=6638


    öffne mal den Link und liess das genau durch. Ich musste mein Auto auch wieder zurücknehmen und den vollen Verkaufsbetrag zurückerstatten.. Nach einem halben Jahr Streit.. <sabberlappen>

  • mir gehts ja nichtmal ums geld.


    die 500piepen habe ich schon noch irgendwo rumliegen.


    mir gehts ums prinzip.


    ich habe schon viele mahle einfach mal ein auge zugedrückt. aber in dem fall eben nicht.


    ob ich jetzt gewinne oder nicht mir gehts drumm zu zeigen dass ich nicht einfach so einen scheiss mit mir machen lasse.


    wirst ja schon genug verarscht im leben. ich probiere ein fairer mensch dem verkäufer gegenüber zu sein und wie dankt man es mir...


    ich werde berichten wies ausgeht.


    gruss dani

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  • Lass deine Emotionen besser mal aus dem Spiel. Was hast du davon, es jemandem zeigen zu wollen, wenn du im Härtefall am Ende nicht nur die Reparatur, sondern auch noch die Gerichtskosten und den Anwalt der Gegenseite bezahlen musst? Mal ganz abgesehen von der Zeit und den Nerven, die du aufwenden musstest...


    Wenn sich im netten Gespräch mit dem Verkäufer nichts machen lässt, dann stehen deine Chancen nun mal schlecht. Da hilft auch der grösste Groll nichts.


    und zwar zählt "ab Platz" nicht.


    Wie kommst du denn darauf? <rotaeye>

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • ab platz heisst nur dass das fahrzeug ohne mfk gekauft ist, nicht aber dass die gesetztlichen gewährleistungen ausgeschlossen werden.


    dass muss man seperat in den vertrag schreiben.


    rechtliches verfahren wurde noch nicht eingeleitet. da probiere ich schon noch zu erst die menschliche variante.
    und verfahrenskosten ist kein problem , rechtschutz;-)
    aber die emotionen kann ich dann doch nicht gleich aussenvor lassen.


    ich habe 11.5 t zusammengekratzt um mir was schönes zu leisten und um möglichst schnell wieder mobil zu sein nach meinem unfall.
    und das habe ich auch dem verkäufer so gesagt. und er hatt mir was weiss ich alles zugesichert und dass das auto so super zwäg ist, praktisch neu bla bla..
    bei nem auto dass 4t kostet würds mich ja auch nicht kratzen, da können die garagen von mir aus verkaufen wass sie wollen.
    aber bei diesem betrag, sollte doch jeder garagist einfach ein wenig berufsstolz haben und ein komplettes auto verkaufen.
    ich als schlosser verkaufe ja nicht ne türe und erzähle dann dem käufer dass er selber schuld ist dass da jetzt ein kaputtes schloss dran ist.
    weiss ja nicht wie ihr in dieser situation reagieren würdet.

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    3 Mal editiert, zuletzt von dani_eg6 ()

  • Im Occasionshandel hat sich der Ausdruck "ab Platz" als Garantieausschlussklausel eingebürgert. Es ist jedoch kein Rechtsbegriff, weshalb man nichts Einheitliches daraus ableiten könnte, das in jedem Fall verbindlich ist. Präziser wäre eine Formulierung wie beispielsweise "wie gesehen und probegefahren, ohne Garantie", ungültig ist die Formulierung "ab Platz" deshalb aber nicht.


    Wenn Verkäufer und Käufer anderer Meinung sind, was beim Verkauf für Zusicherungen und Gewährleistungsansprüche vereinbart wurden (und keine einvernehmliche Lösung gefunden wird), kommt der Fall vor den Richter. Dieser versucht den wahren Willen der Parteien bei Vertragsschluss zu ermitteln. Erster Anknüpfungspunkt ist der Wortlaut des Vertrags. Und hier kommt dann der Ausdruck "ab Platz" wieder ins Spiel.


    Die Argumentation, dass "ab Platz" für dich "ohne MFK" bedeutet hat, könnte heikel werden. Denn auch ohne die Formulierung "ab Platz" wäre der Verkauf ohne MFK gewesen. Nimmt man hinzu, dass der Occasionsverkauf unter Privaten in der Regel ohne Garantie erfolgt, dann kann man auch fragen, weshalb du die Zusicherungen, welche du genannt hast, nicht explizit im Vertrag drin haben wolltest.


    Lange Rede kurzer Sinn: Lass mal deine Rechtsschutzversicherung machen. Wenn was für dich rausspringt: freu dich. Wenn nicht, dann weisst du für den nächsten Autokauf, dass alle Zusicherungen des Verkäufers schriftlich in den Vertrag gehören.


    Und klar kann man Emotionen nicht abstellen. Sowas scheisst an. Aber wenn es um Verhandlungen und Streitigkeiten geht, sind Emotionen schlichtweg nur hinderlich. Eine rationale und kalkulierte Vorgehensweise bringt dich viel eher ans Ziel. Oder bewahrt dich davor, den Schaden noch zu vergrössern. Ich habe schon einige Fälle miterlebt, bei denen sinnlos viel Geld zum Fenster hinaus geworfen wurde, nur weil Parteien nicht einsehen konnten, dass es keinen Sinn (mehr) macht, die Sache weiter zu verfolgen...

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

    • Offizieller Beitrag

    Umgekehrt könnte man auch sagen, dass man bei einem Auto für 4'000 auf Garantie und Gewährleistung verzichten kann, wenn man aber 11'000 für ein Auto zahlt, dann sollte man zumindest die Gewährleistung sicherstellen. Der Preis ist in solchen Fällen auch tiefer und man muss sich bewusst sein, dass man damit auch ein höheres Risiko eingeht.


    Wichtig ist, dass Recht nicht gleich Gerechtigkeit ist, daher bringen auch die "edelsten" Beweggründe nichts. Es ist nicht die Aufgabe des Richters für Gerechtigkeit zu sorgen, sondern den Sachverhalt in Bezug auf die anwendbaren Gesetze zu interpretieren. So gesehen hast du schlechte Karten und auch der Rechstschutz wird dir den sinnvollsten Weg empfehlen und nicht den von Robin Hood. Rechtsschutzversicherungen haben meist eine gewisse Beschränkung in den AGBs, die sinnloses Prozessieren verhindern, abgesehen davon, dass in so einem Fall die zweite Instanz wohl ohnehin nicht auf den Fall eintreten würde.

  • das recht OR besagt dass man bei "ohne garantie und gesätzliche gewägrleistung" das auch nicht zu gut hat.


    nichtssagend wird diese klausel aber bei arglistiger täuschung. zb. unfallwagen dem man es nicht ansieht.


    in meinem fall sehe ich doch auch eine arglistige täuschung, da das auto fahrbar gemacht worden ist durch den tausch der baterie gegen eine volle.


    ich konnte dadurch nciht erkennen dass der alternator defekt war.
    ipso facto eine arglistige täuschung.


    gegebenfalls hatt die androhung vom rechtschutz auch schon genützt. er hatt schon div. angebote gemacht.


    habe das auto zu ihm bringen lassen und wir werden hoffentlich eine vernünftige lösung finden.


    ich werde berichten.


    aber wass ich ganz sicher nicht machen werde ist einfach hinzunehemen ohne alles probiert zu haben.

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  • in meinem fall sehe ich doch auch eine arglistige täuschung


    Dies musst du beweisen und das wird, wie bereits mehrfach darauf hingewiesen wurde, sehr schwer bis unmöglich.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • da wirst du recht haben.


    naja trotzdem probieren.


    wer nicht wagt der nicht gewinnt.


    ich werde berichten. gruss dani

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  • Aus meiner Erfahrung: Sch... für beide Parteien.
    Wenn die Batterie neu ist und der Alternator defekt, leuchtet trotzdem das Batterie-Lämpchen.
    Wenn die Batterie def. ist und Alternator Ok, kann die Batterie-Anzeige ebenfalls leuchten.


    Ich sage, Pech für beide Parteien, weil du "nur" 50 Km weitkamst bis der Alternator schlapp machte und der Garagist hat Pech, weil bei Ablieferung noch alles funktionierte er er einen kommenden Schaden nicht voraussehen kann.


    Wenn es aber ein Kompetenter und Kundenfreundlicher Garagist ist, wird er dir den Alternator gratis ersetzten oder nur was kleines für die Arbeit berechnen.
    So würde ich es auf jedenfall tun. Weil Kundenzufriedenheit das A und O ist.


    Wieviel mal passierte es wohl schon, bei der MFK-Kontrolle in der Garage leuchtete die Nr.Beleuchtung oder ein Standlicht noch, danach auf der MFK war es einfach dunkel. Pech. Da kann niemand was dafür.


    Nur so mal meine Meinung......

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