Rechtsfrage; Kündigung

  • Guten Tag zusammen,



    Habe mich im Internet einbisschen informiert, Das der Arbeitgeber in der Zeit einen Monat und einen Monat nach dem Militärdienst, nicht kündigen darf da der Arbeitnehmer in dieser Zeit evtl keine Zeit hat um einen neuen Job zu finden. Nun meine Frage ist, wiensieht es aus wenn ich in dieser Zeit kündige ? der Arbeitgeber hätte ja dann auch die Kündigungsfrist Zeit. oder kann ich da auch erst nach diesem Monat nach dem Militärdienst kündigen?


    danke

    Honda Integra DC2 Durchschnitt: 7.37 Liter uf 100Km
    Honda Accord CW3 Durchschnitt 6.3 Liter uf 100Km

  • Art. 336c OR gilt nur für den Arbeitgeber. Die Kündigung zur Unzeit durch den Arbeitnehmer ist in Art. 336d OR geregelt.


    Die Sperrfristen kommen also grundsätzlich nicht zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt (oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde).

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • also ist es für mich nicht gültig ausser es steht ein reglement in dessen firma.

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  • Art. 336c OR ist zwingend. Das heisst, dass auch nicht per Reglement/GAV/NAV (zuungunsten des Arbeitnehmers) davon abgewichen werden darf. Eine solche Bestimmung wäre nichtig.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • dieser Artikel macht mich noch fragwürdig



    2 Artikel 336c Absätze 2 und 3 sind entsprechend anwendbar.

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    Honda Accord CW3 Durchschnitt 6.3 Liter uf 100Km

  • Ich habe meine letzte stelle gekündigt als ich im wk war, rechtlich kein Problem...

    <baetsch>

  • wieviele tage war der WK? lg

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  • Um die 20 Diensttage. KVK und 3 Wochen Regulär

    <baetsch>

  • Also ich wurde auch mal gekündigt zu Unzeiten.. Aber ich habe den Arbeitgeber darauf angesprochen und die meinten damals sie hätten sich erkundigt bla bla.. Ich wollte sowieso gehen und irgendwie wusste ich das dies nicht korrekt war, liess es aber laufen... ;) und siehe da, das Arbeitsamt hat dann reagiert also ich mich am letzt möglichen Tag angemeldet habe..und war mit sofortiger Wirkung wieder dem alten Arbeitgeber unterstellt, denn das Arbeitsamt will ja nur zahlen wenn sie müssen... ;) So musste mich das Ex Geschäft wieder neu kündigen und ich musste die Kündigungsfrist zum 2ten mal antretten.. :D Das hatte den Vorteil das ich weitere 2 Monate den vollen Lohn hatte und ich mehr bezahlte Ferien hatte wie vorgesehen, also war es mir recht so und das Ex Geschäft musste alles zahlen, sag nur selber schuld und ich habe es noch gesagt, aber schön wenn man am Schluss recht bekommt vor den hiessigen möchte gern Hoch geschulten Besserwisser die eh nur managen wollen und fett absahnen, aber sonst nix schaffen und auf die Beine stellen können... :P Ich habe natürlich die ganze Situation zu meinen gunsten ausgelegt.. Das Arbeitsamt hatt mich sogar beraten.. <good>

  • dieser Artikel macht mich noch fragwürdig



    2 Artikel 336c Absätze 2 und 3 sind entsprechend anwendbar.


    Art. 336d Abs. 2 OR bezieht sich auf Art. 336d Abs. 1 OR. Konkret bedeutet das, dass die Kündigung des Arbeitnehmers in einem Fall von Art. 336d Abs. 1 OR (Arbeitgeber oder Vorgesetzter im Militär/Zivilschutz/krank/verunfallt/schwanger/Hilfsaktion) gemäss Art. 336c Abs. 2 und 3 OR gehandhabt wird. Falls die Voraussetzungen von Art. 336d Abs. 1 OR in deinem Fall nicht zutreffen, kannst du Art. 336d Abs. 2 OR getrost vergessen.


    EDIT: Rechtschreibfehler korrigiert <holy>

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

    Einmal editiert, zuletzt von Bubi ()

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