EG6 und die Polizei, Fragen über Fragen?

  • Genau umgekehrt ; Die wenigsten Abgasanlagen werden lauter über die Jahre , so sieht das aus !


    Eine Invidia oder Tanabe Abgasanlage ist nach 1 Kilometer gleich laut wie nach 10'000 Kilometern?

  • Es gibt über ein dutzend von Abgasanlagen mit E-Prüfzeichen, nicht nur Tanabe oder Invidia, tmoe . Meine Äusserung ist über alle hinweg .


    Zudem gibt es bei der Invidia Abgasanlagen als auch bei Tanabe verschiedene Ausführungen , mit und ohner Prüfzeichen.


    Diejenigen mit Prüfzeichen , sollten die Lärmnormen auch noch nach 10000 KM einhalten.


    In unserer Kundschaft fahren viele mit der Invidia Abgasanlage herum, dies auch schon länger - ohne Silencer und ohne Lärm Probleme.


  • <thumbsup>

  • Demnach werden auch alle originalen Abgasanlagen mit der Zeit zu laut, sind ja genau so Verschleissteile


    Ich kann mich nur wiederholen: Originalanlagen sind generell weniger laut und haben demnach mehr Luft nach oben. Anders ausgedrückt: Der Verschleiss ist weniger schnell grenzwertig und damit in der Regel unproblematisch. Kommt man mit einer Originalanlage in eine Kontrolle und die Lautstärke ist höher als erlaubt (Loch im Auspuff, Dämmmaterial ausgebrannt, sonstiger Defekt, was auch immer), kann man damit genauso gebüsst werden wie mit einer Sportanlage. Als Fahrzeughalter ist man für den korrekten Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich.


    Es geht hierbei sicherlich nicht darum, Ämter über den Kamm zu scheren [...] Sondern aufzuklären , was in der Praxis Sache ist.


    Genau. Und wenn du schreibst, dass man als Fahrzeughalter nicht gebüsst werden könne, wenn die Anlage lauter sei als erlaubt, jedoch ein Prüfzeichen habe, dann stimmt das schlichtweg nicht. Da muss ich weder Polizist noch Beamter noch Bäcker/Konditor sein um das hier zu korrigieren.


    Noch ein weiteres Problem: Ein Tuning-Auspuff wird in der Regel auf Fahrzeugen im Originalzustand geprüft. Was nun, wenn der Fahrzeughalter noch weitere Teile, welche die Anlage lauter machen, verbaut hat? In einem solchen Fall hat man sogar schlechte Karten gegen den Hersteller der Anlage vorzugehen, selbst wenn die Anlage ziemlich neu ist.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • In der Theorie stimme ich Bubi zu.


    Aber wie soll ich als normaler Mensch wissen wann die Anlage zu laut ist? Jeden Monat ein Lärmgutachten erstellen lassen, da bezahl ich lieber die mögliche Strafe? In der Praxis ist es also nicht möglich, normgerecht die Lautstärke zu bestimmen ohne grossen finanziellen Einsatz.


    Reifen kann man optisch kontrollieren, mit dem Meter das Profil messen. Ein Loch im ESD, meistens sichtbar oder hörbar. Auch andere Verschleissteile, kann man meistens einfach überprüfen.


    Ich schliesse mich da Kamikaze an. Wen bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass die Anlage zu laut ist, sind Massnahmen zu ergreifen. Strafe finde ich nicht angemessen.


    Man kann ja auch das Auto mit spröden Fahrwerkgummis prüfen, und ersetzt dann einfach die beanstandeten Gummis (günstiger als einfach alle zu tauschen, den die Nachprüfung ist gratis).

    Einmal editiert, zuletzt von McMurrphy ()

  • Naja, auf der Strasse ist es nur auf das Befinden des Beamten ausgelegt...d.H. wenn der Beamte meint zu laut dann kann man ja nichts machen ausser die Anlage nochmals prüfen lassen... Und ich denke kaum das die Beamten ein Zertifiziertes oder freigegebenes Lärmmessgerät dabei haben sowie darauf geschult sind....Ergo, es wird bestimmt ein Aufgebot zur MFK folgen. Denn ich denke nicht das eine Lärmmessung Ihre kompetenz ist und somit wird man spätestens dann wieder auf MFK/ DTC und Co etc. angewiessen sein, somit ist man der Meinung des Beamten blöderweise ausgeliefert... ;)


    Wenn einer eine korrekte und anerkannte Messung inkl. Beiblatt vorzeigen kann und diese auch glaubwürdig ist, dann könnte man ja rechtlich gegen die Beamten vorgehen.. Aber, dass kostet Zeit, Geld und viel Nerven... Und unter uns, die meisten Anlagen würden ohne tricks nie und nimmer durchkommen... ;)


    Schlussentlich würd ich einfach die oem Anlage montieren und so zeigen gehen...Denn solange die dicht und in Ordnung ist, wird die niemand beanstanden...


    Ich weiss das die alten Honda wie ITR und Co. sind schon Serie ziemlich knapp am limmit (lärmmässig) und das die meisten Anlagen nur mit irgend Tricks durchkommen ist klar... ;) also was erwartet Ihr...?!? Man geht bewusst das Risiko ein, wenn man so eine tröte kauft..


    Also Leute, wer seine Bhf/ McD/ BG -Runden unüberhörbar machen muss, der muss auch mit reaktionen rechnen.. (aktion = reaktion) ganz einfach..!!


  • Verdammt Pezzo! Schon wieder genau meiner Meinung..... <thumbsup>

  • hatte da vor kurzem auch ne interessante diskussion. kollege auch angehalten mit neuer auspuffanlage (an nem ek4).. und hat sich fürchterlich darüber aufgeregt weil der herr polizist fand der sei zu laut und er hatte gutachten etc. und geflucht wie ein rohrspatz...


    hab ihn dann darauf hingewiesen das der 200zeller kat, und die ganzen mods am motor (ansaug, dk, fächerkrümmer) etc. wohl auch ihr nötiges zur lautstärke tun :) :) :) er müsse halt das gesamte sehen... war eher kurzsichtig der kollege und wollte es nicht einsehen..


    deshalb kann ich es verstehen wenn die polizei meint zu laut und man müsse prüfen, die wissen ja auch das mittlerweile alle mit ihren turbo-kisten rumschrauben und das wohl selten ein sauger nur die endtöpfe ersetzt hat. ist nur der auspuff gemacht dann ist das noch eine sache... aber kommen die anderen "veränderungen" raus kann man auch niemanden verantwortlich machen.. ausser sich selber..


    nur eine erfahrung - keine wertung :)

    ---

  • Ich kann mich nur wiederholen:

    Du wiederholst Dich nicht Bubi ;) Zumindest habe ich nichts solches von Dir gelesen ( ? ) Ansonsten zeig es mir wo.


    zitat Bubi :


    Kommt man mit einer Originalanlage in eine Kontrolle und die Lautstärke
    ist höher als erlaubt (Loch im Auspuff, Dämmmaterial ausgebrannt,
    sonstiger Defekt, was auch immer), kann man damit genauso gebüsst werden
    wie mit einer Sportanlage.


    zitatende .


    Wiso kann man ?


    Nach Deinen vorangegangenen Ausführungen müsste man dafür gebüsst werden ( selbst dann, wenn die originale Abgasanlage ebenfalls plötzlich und unverhoft lauter wird ) ; Oder giebt es da evtl. einen Unterschied :rolleyes:


    Und werden all diejenigen Fahrzeughalter, welche nach einer Zeoit einen Hersteller Mangel am Fahrzeug haben ( d.h. ab Werk , zb mit Rückrufaktion ) , dann auch dafür gebüsst werden, Bubi ? Glaube wohl weniger....Und warum wohl nicht ?

  • Ist eine Anlage im Strassenverkehr zu laut, kann man grundsätzlich gebüsst werden. Egal, ob es sich dabei um eine homologierte Zubehöranlage, eine verschlissene Originalanlage oder eine Anlage mit einem Herstellermangel handelt. So schwierig zu verstehen?

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Mann kann ja sogar für unnötiges Hochdrehen des Motores gebüsst werden.
    Allgemein, wer unnötig viel Lärm produziert kann gebüsst werden. Willkommen im Bünzli Staat.

  • Mann kann ja sogar für unnötiges Hochdrehen des Motores gebüsst werden.
    Allgemein, wer unnötig viel Lärm produziert kann gebüsst werden. Willkommen im Bünzli Staat.

    Naja also diese Idioten welche meinen während der Woche um Mitternacht oder später so hochtourig fahren zu müssen gehören schon bestraft. Kann man nicht mal richtig pennen.

    • Offizieller Beitrag

    Zuallererst möchte ich euch bitten sachlich zu bleiben und nicht persönlich zu werden! <nono>


    Bubi ist seit vielen Jahren ein wertvolles Mitglied der Community der schon vielen bei rechtlichen Fragen geduldig und kompetent Auskunft gegeben hat (abgesehen davon, dass er auch sonst ein prima Kerl ist). Es ist anmassend und beleidigend ihn hier als Spion zu bezeichnen und Gerüchte über seinen Beruf in die Wet zu setzen! Also bitte, seid anständg und bleibt beim Thema. Auch sollten andere Meinungen nicht als Stammtischgequatsche abgetan werden, sondern sachlich wiederlegt werden.


    Grundsätzlich muss man hier feststellen, dass bei der Argumentation verschiedene Sichtweisen vertreten werden die alle nicht falsch sind, aber unterschiedlche Dinge beleuchten. Die Aussagen von Bubi sind rechtlich vollkommen korrekt. Die EWG- oder EG-Betriebserlaubnis bestätigt die Vorschriftsmässigkeit von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten eines Fahrzeuges. Bei einem Auspuff bedeutet das, dass dieser die Lärmrichtlinien einhält und somit ohne Eintragung legal an einem originalen Fahrzeug verbaut und betrieben werden kann. Die Verordnung (VTS) schreibt vor, dass Ersatzschalldämpfer ebenso wirksam sein müssen wie die ursprünglich zugelassenen, das bedeutet:


    80 dB bei 1.Inverkehrssetzung 01.07.1977-30.09.1982
    77 dB bei 1.Inverkehrssetzung 01.10.1982-30.09.1986
    75 dB bei 1.Inverkehrssetzung 01.10.1986-30.09.1995
    74 dB bei 1.Inverkehrssetzung ab 01.10.1995


    Es ist allerdings auch so, dass der Auspuff mit der Zeit lauter wird und daher teilweise schon nach kurzer Zeit den Vorschriften nicht mehr genügt. Ebenfalls sind die Messungen für die Homologation teilweise unter sehr optimalen Bedingungen gemacht worden, die im Alltag kaum je eintreten und daher kann es vorkommen, dass man trotz EWG- oder EG-Betriebserlaubnis die gesetzlich vorgeschriebenen Werte schon am Anfang nicht einhält und daher von den Behörden gebüsst werden kann. Zudem muss man beachten, dass z.B. ein Endschalldämpfer mit Gutachten die Werte einhält, ein Mittelschalldämpfer mit Gutachten die Werte einhält und ein Kat mit Gutachten die Werte einhält. Wird bei der Homologation jedoch nur jeweils das einzelne Bauteil am orginalen Fahrzeug geprüft, nicht aber die Kombination mit anderen Bauteilen, dann wird eine Komplettanlage mit Kat, MSD und ESD den Grenzwert sicher überschreiten.


    Wir ein Fahrzeug vom Prüfer oder von der Polizei als zu laut oder zu lästg empfunden kann eine Geräuschmessung verordnet werden, dies geschieht nach der Vorbeifahrtsmethode. Wird eine Vorbeifahrtsmessung durchgeführt, ist gleichzeitig eine neue Standmessung vorzunehmen. Da der Fahrzeughalter für die Vorschriftsmässigkeit seines Fahrzeuges verantwortlich ist, ist dieser auf haftbar, wenn dieses die Grenzwerte nicht einhält. Es ist aber so, dass der Fahrzeughalter auf den Hersteller/Importeur zurückgreifen kann, wenn ihm dieser nachweislich ein Gutachten ausstellt, das auf falschen Angaben beruht.


    Das sind die Hardfacts, allerdings kommt da auch immer die subjektive Einschätzung des Prüfers oder Polizisten dazu und die Verhältnismässigkeit, nach welcher die Beamten handeln (sollten). Das ist dann allerdings etwas, das auch etwas mit Glück zu tun hat, je nachdem an welches Gegenüber man gerät. Grundsätzlich ist es aber in der Schweiz so, dass man sich als Autofahrer schnell in einer Grauzone befindet und die Behörden immer am längeren Hebel sitzen. Dem ist man zu einem gewissen Grad einfach so ausgeliefert und da werden die Rechtsgrundsätze auch nicht immer eingehalten. Eigentlich sollte es ja so sein, dass die Behörden einem die Schuld beweisen müssen. In diesem Fall ist es aber so, dass der Fahrzeughalter seine Unschuld beweisen muss indem er in einer für ihn kostenpflichtigen Messung bestätigen muss, dass sein Fahrzeug die Grenzwerte einhält.


    Man kann sich darüber ärgern oder sich einfach damit abfinden. Mir ist es z.B. bewusst, dass mein Fahrzeug trotz vorliegender EWG-Betriebserlaubnis grenzwertig ist. Wenn ich den Motor bis 9000 U/Min in Hörweite einer Polizeikontrolle ausdrehen würde, dann müsste ich damit rechnen, dass eine Geräuschmessung angeordnet wird. Allerdings fahre ich nun schon seit über 15 Jahren mit getunten Fahrzeugen auf Schweizer Strassen und das ist bisher noch nie geschehen. Abgesehen davon kann es auch passieren, dass man selbst mit einem originalen Auspuff eine Anzeige wegen "Verursachung von vermeidbarem Lärm" kassiert.


    Wir leben in einem Land, in dem sogar Polizisten, Rettungssanitäter und Fahrer der Feuerwehrautos bei Notfallfahrten mit Blaulicht mit einem Ausweisentzug rechnen müssen, wenn sie geblitzt werden, da sollte man sich über nichts mehr wundern :)

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