Windabweiser Honda Civic EK4 1996, angeblich illegal

  • Das Gericht übernimmt halt die Strassenverkehrsamt-Kosten nicht. Sowie auch meine Auslagen. Gerichtskosten oder Ähnliches muss ich nicht bezahlen.
    Die Rechnung beläuft sich auf CHF 56.-. Laut EDV war das eine Kontrolle. Aber im Fahrzeugschein ist sie nicht als solche eingetragen.


    Hier Scans der beiden Blätter vom Strassenverkehrsamt. Aber ohne Kopf- und Fusszeile etc. Es sind ja keine Auszüge aus dem öffentlichen Gesetzbuch. Daher kann ich sie nicht ganz ins Internet stellen.


    Seite 1
    Seite 2

  • Kontrolle ist eben nicht gleich eine periodische Fahrzeugprüfung ;) deswegen wird nichts vermerkt.
    Na gut, wegen den 56.- würde ich jetzt den Entscheid nicht grad anfechten und halt einfach bezahlen ... ist bitter, ich weiss. :S


    "Bro.. teach me how to stunt like you. I want the widest wheels, with the stretchiest tires,
    I want girls with the tightest holes, and booze that will make the ugliest hoes attractive.
    "

  • Also wegen diesem Betrag lohnt es sich definitiv nicht das ganze anzufechten.
    Einfach bezahlen und gut ist, das ganze Anfechten verursacht nur wieder Kosten und Mehraufwand. Einfach den ganzen Papierkram ab sofort im Auto mitführen und gut ist.
    So hat die Polizei bei der nächsten Kontrolle was zu lesen :D

  • Freut mich das es doch relativ schnell hingehauen hat und das ganze fallengelassen wurde.
    Das du die rechnung hast die die Polizei verursacht hat find ich total daneben. Da müsste man mal im Kassensturz oder 20min schreiben. So etwas geht doch einfach nicht!!
    Wenn ich jemandem vor's gericht zerre weil ich jemandem was vorwerfe und das gericht entscheidet das der angeklagte im recht ist dann muss ja im normfall auch nicht ER bezahlen, oder liege ich falsch? Wäre ja total dämlich!
    Aber weiterziehen würde ich's auch nicht, das wär mir zu blöd. aber sonst irgendwo mal auf die missstände Hinweisen muss schon sein. Geht ja gar nicht <thumbsdown>


    Danke für die scan's, dann hab ich die jetzt auch im Ordner falls ein übermotivierter Polizist mir meine ankreiden will <thumbsup><thumbsup>


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  • Wenn ich jemandem vor's gericht zerre weil ich jemandem was vorwerfe und das gericht entscheidet das der angeklagte im recht ist dann muss ja im normfall auch nicht ER bezahlen, oder liege ich falsch?


    Das stimmt schon Acidesign, jedoch nur in einem Zivilprozess.
    Beim Fall von Dani76 sieht die Lage anders aus, dies war kein Zivilprozess sondern er wurde vom Staat und nicht von einer Privatperson / Unternehmen angeklagt, deshalb kann das Gericht auch die Unkosten zu Lasten des Angeklagten aussprechen.

  • Ich hatte vor einiger Zeit ebenfalls ein Problem mit der Polizei, allerdings nicht gerade in dem Umfang (ging um versicherungstechnisches, nichts was gerichtlich abgehandelt werden musste).


    Im Nachhinein meinte eine Kollegin, welche bei der Polizei arbeitet, ich hätte in meinem Fall offiziell Beschwerde bei der entsprechenden Polizeistelle einreichen sollen, das sei in einem solchen Fall die einzige gangbare Lösung und müsse angeblich sogar bearbeitet werden.

  • Kolleg wurde heute Mittag auch angezeigt wegen Windabweisern. Angeblich gebe es da ein neues Gesetz...


    Was ich jetzt aus diesem Thread nicht ganz verstehe..


    Er wird angezeigt Aufgrund von Art. 71a Abs. 4
    Scheiben, die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen. An, vor oder hinter diesen Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des Führers oder der Führerin beeinträchtigen und die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent vermindern. Ausgenommen sind Gegenstände, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen sind oder für den Einsatz im Ordnungsdienst vorübergehend angebracht werden (z.B. Gitter), sowie Navigationsgeräte ausserhalb des Sichtkreises nach Absatz 1


    Aber gemäss Anzeige war das einzige Problem die angebliche Lackierung der Windabweiser... Ist gemeint, dass durch die Lackierung die 70% nicht eingehalten sind?

    Ja ich habe Schreibfehler...Who cares ? 8|

    Einmal editiert, zuletzt von Turki ()

  • Komisch, also ich werde nun diese zwei Blätter immer dabei haben, denn ich war letztens auf der MFK und die Windabweiser sind dunkel getönt aber durchsichtig... und sie wurden nicht bemängelt, genau so wurde ich letztens auf der Strasse kontrolliert, dabei haben sie die Windabweiser keine beachtung geschenkt...?!?


    Laut diesen zwei Blätter von Dani76
    Dürfen sie dunkel sein aber müssen durchsichtig sein! Klar lackiert dürfen sie nicht sein!
    Jetzt müssten doch die Beamten beweisen, dass die lackiert sind, bevor sie was bemängeln.. <amkopfkratz><confused>


    Zudem haben z.B. Climair Winabweiser sogar eine Betriebserlaubnis für CH.. <confused>

  • Anscheinend wurde er doch nicht angezeigt, aber quasi für das nächte Mal vorgewarnt, da neues Gesetz.


    Bei den Blättern von Dani76 ist halt nur Blöd, dass keine Quellen angegeben sind. Aber ich habe ihm den Link gesendet und er wird diese jetzt auch jeweils dabei haben

    Ja ich habe Schreibfehler...Who cares ? 8|

  • also die oem welche es von Mugen gibt, welche ich selber auch hatte sind mittlerweile in der schweiz nicht mehr legal! musste diese vor 3 jahren bei der mfk wegnehmen ansonsten hätte ich noch mal kommen müssen, habe mich später erkundigt, es sind nur windabweiser in der farbe rauchgrau erlaubt, zb die von Climair, und rauchgrau sieht scheisse aus bei den meisten autos

  • Auch wenn die windabweiser original sind, sind sie im kanton zürich generell illegal!!

    Das wusste ich nicht und bisher habe ich damit auch noch nie Probleme bekommen...

    Passt, sitzt, wackelt und hat Luft.

  • Sorry für das Ausgraben des alten Themas.


    Ich hatte im Sommer "kleine" Probleme mit den Windabweisern. Der Prüfer bei der MFK meinte: "Ja das ist so ne Sache mit diesen, Sie brauchen ein Beiblatt dass diese 70% lichtdurchlässig sind. Ich kann es beanstanden aber sie werden diese ja nacher direkt wieder montieren."


    So sehen sie aus:
    Sind nicht lackiert, auf diesem Foto sehen sie aber sehr Dunkel aus.


    Zwar habe ich die MFK bestanden, jedoch vermerkt dass ein Beibleit notwendig ist aber keine Nachkontrolle etc. Mal schauen wie es bei der nächsten MFK aussieht.

  • MFK Schaffisheim AG meinte bei mir auch, das die generell Verboten sind!
    Habe sie abmontiert für die Nachtkontrolle und anschliessend wieder montiert. <blingbling>

  • Habe ja am 4. das neue FW eintragen lassen und gleichzeitig die Periodische machen lassen (wäre sowieso demnächst gekommen).


    Als ich heute den neuen Fahrzeugausweis deponieren wollte, fiel mir der Prüfbericht der MFK (Bützberg) in die Finger:
    Beanstandung zu beheben innert 10 Tagen: Türe Windabweiser vorne nicht erlaubt. Ergo muss ich meine auch wegnehmen.


    Gut meine haben ja echt weder irgend eine Nummer noch sonstwie eine Referenz drauf.


    (Warum die Garage welche das Auto gestellt hat nichts gesagt hat darf ich dann noch in Erfahrung bringen...).

    Einmal editiert, zuletzt von OutOfRange ()

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