Windabweiser Honda Civic EK4 1996, angeblich illegal

  • Ist eigentlich traurig was wir für probleme in der schweiz haben :D


    Viel Glück

    Japanese Domestic Market

  • Stimmt. Haben wir keine, machen wir uns welche. Siehe mein Fall. Da wird einfach behauptet, lackiert. Anzeige, Gericht... Obschon man sieht, dass der Vorwurf falsch ist. Es wird einfach trotzdem gemacht.


    Berichte weiter.

  • Auf der Vorladung zur Fahrzeugprüfung ist unterhalb den Bemerkungen zum Polizeirapport keine Zeile "Terminverschiebung". Somit auch keine FID. Muss ich jetzt also die genannte Prüfstelle nehmen? Dort prüfen lassen, wo die Polizei ihre sehr guten Beziehungen hat, wie sie mir sagte? Dort, wo bestätigt wurde, dass ich den Civic angeblich noch nie mit Windabweisern vorgeführt hätte?


    Nachtrag:
    Die Polzei hier arbeitet wohl mit dieser Püfstelle eng zusammen. Daher der Termin bei denen. Konnte das mit jemandem von der Zulassung klären. Er veranlasst einen Termin im selben Zeitraum am Prüfort, wo die MFK das letzte Mal stattgefunden hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Dani76 ()

  • So, war gestern bei der MFK. Die Windabweiser sind so wie sie sind, in ordnung. Es wurden noch Fotos gemacht.

  • Der eine Prüfer hat nachgefragt. Aber sie tragen es nicht ein. Dafür habe ich zwei A4-Seiten bekommen, um sie der nächsten Kontrolle zu zeigen, denen die Windabweiser nicht passen. Da steht bebildert drauf, was zugelassen ist und was nicht.
    Wie das mit den Kosten ist, sehe ich dann. Bezahlt habe ich noch nichts.

  • So, heute kam die Einstellungsverfügung. Kosten werden mir keine erstattet. Naja, besser als wegen etwas Legalem eine Busse zu bezahlen ist es allemal.


    Darf mein Honda also ganz legal weiterhin mit diesen Windabweisern rumfahren. :)

  • So, heute habe ich für die MFK eine Rechnung erhalten. Das, obschon die Prüfung nicht im Fahrzeugausweis vermerkt wurde. Zudem wurde das Verfahren eingestellt. Weshalb soll ich jetzt die MFK bezahlen?


    Habe ja schon ein Einschreiben machen müssen um Einspruch zu erheben. Dann rumtelefonieren, um zu einer Katalogskopie zu kommen. Zur MFK hin- und zurückfahren. Das waren auch Auslagen. Die werden aber laut Gericht nicht erstattet. Jetzt soll ich noch die sinnlose MFK bezahlen?

  • Die Prüfung wird doch nur bei die periodischen, vollumfänglichen Kontrolle im Ausweis eingetragen?
    Wenn du etwas zeigen gehst wird das nicht im Ausweis vermerkt.


    Ich würde die Rechnung der Polizei schicken mit einer Kopie der Einstellungsverfügung. Die sind Schuld an der ganzen Sache, also können sie das auch aus ihrer Kasse zahlen. <devil>


    "Bro.. teach me how to stunt like you. I want the widest wheels, with the stretchiest tires,
    I want girls with the tightest holes, and booze that will make the ugliest hoes attractive.
    "

  • Finde ich auch. Laut Strassenverkersamt hat der Fahrzeughalter die Rechnung zu bezahlen. Sie hätten schliesslich die Arbeit gehabt.

  • Finde ich auch. Laut Strassenverkersamt hat der Fahrzeughalter die Rechnung zu bezahlen. Sie hätten schliesslich die Arbeit gehabt.


    Kannst ja versuchen das ganze weiter zu verrechnen <sick>.


  • Ich würde die Rechnung der Polizei schicken mit einer Kopie der Einstellungsverfügung. Die sind Schuld an der ganzen Sache, also können sie das auch aus ihrer Kasse zahlen. <devil>


    +1


    Vermutlich aussichtslos, aber so würden vielleicht weniger sinnlose Aufträge zur MFK kommen wenn die Polizei für Ihre Fehler selber grad stehen müssten, wie wir ja auch.... <gotit>

  • Wir sollten eigentlich jetzt extra alle Windabweiser an unsere EK4 Civics anbauen. <hurray>
    Und eine Kopie des ganzen Papierkrams von Dani76 bei haben :thumbsup:

  • Ich finde auch das die Polizei für die Kosten aufkommen muss.


    Immerhin ist die Polizei der Auftraggeber der MFK Prüfung. Würde mich weigern den Betrag zu bezahlen.


    Ausserdem würde ich mir überlegen der Polizei eine Rechnung zu schicken, über die gemachten Telefonkosten, aufgewendete Zeit, Benzinkosten, MFK-Kosten, etc.


    Würde mich aber vorgängig mit meinem Rechtschutz absprechen.

  • Würde es auch begrüssen wenn Dani76 die allgemeinen Unterlagen dazu hier posten würde, damit alle die oem windabweiser haben die Unterlagen vorzeigen können wenn nötig.. Aber möchte niemanden was aufzwingen.. Bin froh das es nun doch ging, denn er ist nicht der einzige.. :-D

  • ich glaube hier fehlt es etwas an dem verständnis, wie das ganze abläuft...
    du kannst der polizei keine rechnung schicken.
    das gericht hat offenbar DIR die kosten auferlegt. wenn du das nicht akzepteiren willst, musst du den gerichtentscheid anfechten...

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