Windabweiser Honda Civic EK4 1996, angeblich illegal

  • Hi zusammen


    Habe seit Anfang die originalen Windabweiser an meibem Civic dran. Keine MFK oder Polizeikontrolle hat bisher etwas daran gestört. Vor einer Woche kam dann eine Streife auf den Parkplatz, wo ich auf jemanden wartete. Vorgeworfen wird, dass die Windabweiser schwarz lackiert seien. Dass die von Honda sind, glaubt man auch nicht. Wurde belehrt, dass ich die Wahrheit sageb soll, dass sie sehr gute Verbindungen zur MFK hätten. Ein paar Tage später rief mich der Beamte an und meinte, die. MFK Stelle hätte bestätigt, dass das Auto nie so vorgeführt worden sei. Eine Anzeige ginge ans Gericht.


    Was soll ich machen? Nicht mal Honda Schweiz hat Unterlagen über einen so alten Civic.


    Kann schlecht nach Japan zu Honda damit. Hat jemand Bilder der originalen Verpackung, Einbauanleitung, Artikelnummer etc? Muss beweisen, dass die original sind. Unlackiert sind sie auch. Sieht man sehr gut. Ausser die Polizei, für die sind sie lackiert.


    Grüsse
    Daniel

  • Rechtsschutz einschalten sofort.
    evtl zur Mfk fahren und da kurz bestätigen lassen

    Minty Fresh B-Series

  • Die MFK Stelle die den Civic im Februar geprüt hat, sagte das das so ok sei. Sie würden nur zu grosse Windabweiser bemängeln. Doch die Polizei behauptet, sie hätte andere Infos bekommen.


    Auch ein Anwalt muss etwas zum Belegen haben. Wie beweise ich, dass die verbauten Teile seit fast 20 Jahren verbaut sind? Dass diese von Honda sind? Für dieses Modell zugelassen sind? Das sie unlackiert sind, sieht ein fast blinder auch.


    Grüsse
    Daniel

  • Auf den Windabweiser hat sicher ein Honda Zeichen drauf oder evtl. Artikelnummern.
    Evtl. Die das mal zeigen. Ansonst Rechtschutz einschalten und mit Hondaschweiz bestätigung holen, dass es sich um ein originalware handelt.

  • Honda Schweiz kann nicht helfen. Die haben keine Unterlage mehr. Hatte Kontakt mit jemanden von der Homologation dort.


    Irgendwo wird sicher Honda draufstehen. Muss halt mal einen abbauen. Trotzdem muss ich eine ABE vorlegen.

  • Auch wenn die windabweiser original sind, sind sie im kanton zürich generell illegal!!

  • Hat niemand Erfahrungen mit den originalen Windabweisern? Sind dunkel, also Rauchglas. Eine ABE dazu gibt es ja nicht, weil Original. Eingettagen wird es auch nicht. Der Heckspoiler von Honda ist ja auch nicht eingetragen.

  • Auch wenn die windabweiser original sind, sind sie im kanton zürich generell illegal!!


    Seit wann sind die illegal? Bis zur letzten MFK im Februar hat sich niemand daran gestört.

  • Ruf honda hirsch in st.gallen an. Die haben ein zubehör katalog für die ek/ej und windabweisser sind drin.
    Gibsch ehm vieleicht einen 50er und er kann dir sicher weiter helfen.
    Als ich meine lippe bestellt habe und fragte was ich für mfk brauche sagte er mir, nichts. Die artikelnr. Ist im typenschein schon homologiert.
    Die neueren civic haben auch oem zubehör windabweisser aber OHNE HOMOLOGATION! Wurde mir ausdrücklich gesagt. Aber die alten civic schon- sofern sie oem honda sind .

  • Danke, das werde ich machen. Berichte dann umgehend.


    Muss halt soviel Beweismaterial zusammenkriegen, wie möglich. Ans Gericht ist die Anzeige halt gleich raus. Hoffe, dass das nicht lange dauert und die Kosten übernommen werden vom Verursacher. Sprich der Polizei.


    Frage mich, wie behauptet werden kann, dass dieser Civic nie so vorgeführt worden sei. So stehe ich gleich als Depp da. So sehr auffällig ist mein Civic nun auch wieder nicht, wenn er nur parkiert da steht. Auch wenn er nicht standard ist.


    Hatte ihn ja immer genau so vorgeführt, wie er ist.


  • Seit wann sind die illegal? Bis zur letzten MFK im Februar hat sich niemand daran gestört.


    VTS Art. 71 Abs. 4:


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a71.html


    ;)


    4 Scheiben, die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen. An, vor oder hinter diesen Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des Führers oder der Führerin beeinträchtigen und die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent vermindern. Ausgenommen sind Gegenstände, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen sind oder für den Einsatz im Ordnungsdienst vorübergehend angebracht werden (z.B. Gitter), sowie Navigationsgeräte ausserhalb des Sichtkreises nach Absatz 1.
    5 Blendschutzstreifen oben an der Windschutzscheibe sind zulässig, wenn der Führer oder die Führerin bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche einen Gegenstand in mindestens 4,00 m Höhe auf eine Distanz von 12,0 m ungehindert erkennen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von NOS ()

  • Gucke beim Fahren oder in die Aussenspiegrl schauen ja nicht durch die Windabweiser. Die sind doch relativ schmal.


    Oder haben diese Windabweiser weniger als 70% Lichtdurchlässigkeit? Und deshalb dürfen die nicht montiert werden? Egal ob sichtbehindern oder nicht? Wenn ja, hätte die MFK mich nicht irgendwann mal drauf hinweisen müssen?

  • Ans Gericht ist die Anzeige halt gleich raus. Hoffe, dass das nicht lange dauert und die Kosten übernommen werden vom Verursacher. Sprich der Polizei.


    Zuerst geht die Sache ans Stadtrichter-/Statthalteramt. Je nachdem folgt eine Busse (Strafbefehl) aufgrund der bisherigen Ermittlungen. Erfahrungsgemäss wird aber oft einfach gemäss Polizeirapport entschieden. Gegen diese allfällige Busse kannst du Einsprache erheben (Frist beachten!). Damit wird eine Voruntersuchung durch das Stadtrichter-/Statthalteramt eingeleitet.


    Nach der Untersuchung wird entweder das Strafverfahren eingestellt oder am Strafbefehl festgehalten. Wird daran festgehalten, gelangt das Stadtrichter-/Statthalteramt im ordentlichen Verfahren an das zuständige Bezirksgericht. Erst dort wird die Angelegenheit (meines Erachtens) ernsthaft geprüft. Bis du vor Gericht vorgeladen wirst, können schnell 1-2 Jahre vergehen.


    Zeit um Beweise zu sammeln bis es "ernst" wird hast du also genug. Und letztlich muss das Stadtrichter-/Statthalteramt dem Gericht beweisen, dass du illegale Teile am Auto hast, nicht umgekehrt.


    Kann das Gericht nicht davon ausgehen, dass die Teile illegal sind, wird der Strafbefehl aufgehoben und die Kosten des Verfahrens trägt das Stadtrichter-/Statthalteramt. Zudem bekommst du je nachdem eine Entschädigung zugesprochen.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Und das ich die Polizei angeblich belogen habe? Dass die Dinger unlackiert sind, sage ja nur die. Dass sie Orignal sind, weiss ich. Steht hinten auch Honda PC drauf. Das die schon immer dran waren, kann ich nur durch alte Fotos belegen. Das ich die zum Vorfüren nie demontiert habe, kann höchstens der Dreck drunter belegen. Hab die nie demontiert zum Autowaschen oder sonst was.

  • Und das ich die Polizei angeblich belogen habe?


    Hast du die Busse (Strafbefehl) schon erhalten? Falls ja, wegen was wurdest du gebüsst?


    Und nochmals: Will die Polizei bzw. das Stadtrichter-/Statthalteramt dich büssen, müssen die Behörden in einem Gerichtsverfahren glaubhaft machen, dass du dich falsch verhalten hast, nicht du, dass du dich richtig verhalten hast.


    Was aber auch beachtet werden muss, ist, dass gewisse Teile bei der ersten Inverkehrsetzung des Fahrzeugs legal gewesen sind, sich die Rechtslage in der Zwischenzeit aber geändert hat. Der Fahrzeughalter ist für den korrekten Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich (das hatten wir schon mal hier im Zusammenhang mit Abgasanlagen), weshalb es heikel sein kann sich darauf zu stützen, dass das bestimmte Teil bei der letzten MFK nicht beanstandet wurde.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Es kann aber nicht sein, dass keine MFK bisher die Teile beanstandet hat. Auch nicht im Februar dieses Jahr. Glaube nicht, dass nach dem Februar das Gesetzt sich bezüglich Windabweiser geändert hat. Hatte nach der Polizeikontrolle mit der MFK Stelle gesprochen, die den Civic im Februar angeschaut hat. Die finden auch, dass die Teile zulässig sind. Der Händler, den ich gefragt habe, sieht es genau so.


    Warte den Strafbefehl ab. Besorge aber trotzdem schon mal alles, was mir helfen kann.


    Dem Tipp von yeah02 bin ich gefolgt. Der Mitarbeiter ist aber erst nächste Woche wieder da.


    Der Civic ist ja optisch nicht so extrem auffällig getunet, wie manch anderer. Etwas tiefer, Heckspoiler und andere Felgen. Jetzt sogar nur die kleinen Winterfelgen drauf. Ein netter 4 türiger EK4 halt.

  • Hatte nach der Polizeikontrolle mit der MFK Stelle gesprochen, die den Civic im Februar angeschaut hat. Die finden auch, dass die Teile zulässig sind. Der Händler, den ich gefragt habe, sieht es genau so.


    Warte den Strafbefehl ab. Besorge aber trotzdem schon mal alles, was mir helfen kann.


    <thumbsup>


    So wie du die Lage schilderst, würde ich mir keine allzu grossen Sorgen machen, selbst wenn ein Strafbefehl kommen sollte. Wichtig ist dann einfach, rechtzeitig Einsprache zu erheben. Deine Beweise kannst du in der anschliessenden Untersuchung dem Stadtrichter-/Statthalteramt präsentieren. Viel Erfolg!

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Gut, dann bin ich mal gespannt. Werde berichten.


    Vielen Dank für die Unterstützung.

  • ui ui... da hats wohl wieder einer nötig... :rolleyes:


    grundsätzlech kann ich, wie immer, bubi zustimmen. machs genau wie er geschrieben hat. musst dann einfach die nerven behalten und einsprache machen. daran scheitert es häufig. wenn dann der strafbefehl kommt, denken viele "ich zahle lieber dann ist es erledigt". dabei hätten viele der gebüssten durchaus die chance, weg zu kommen. und selbst wenn es nicht klappt. dann gibts halt 'ne busse. mehr als das kann nicht passieren und das ist nur eine kleine sache...


    so nenbenbei: die polizei anlügen ist nicht verboten. du kannst denen bei einer kontrolle mehr oder weniger alles erzählen und es kann und darf nicht gegen dich ausgelegt werden.


    die reine tatsache, dass es bisher weder druch die mfk noch in einer polizeikontrolle bemängelt wurde, heisst allerdings nicht, dass die teile tatsächlich legal sind. manchmal ists denen (sowohl mfk als auch polizei) einfach egal...


    darf ich fragen wo du kontrolliert wurdest? edit.. hat sich erledigt... :-D

    Einmal editiert, zuletzt von Jones ()

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!