CH Fz. Zulassung auch im Ausland gültig?

  • Hi Leute, hab in der Suche nichts gefunden...


    Wie ist das eigentlich wenn ein Auto in der Schweiz, legal mit CH Kennzeichen, nach CH-Recht zugelassen ist, darf man dan z.b. In Deutschland damit rumfahren, wen es nach ihrem Gesetz nicht entspricht?


    Konkret geht es um folgendes:
    Ich will mir ein Dodge Challenger kaufen in der Schweiz darf man rote Blinker haben und ein Nebellicht hinten ist nicht obligatorisch, aber in Deutschland muss man gelbe Blinker haben (wird an den Challenger's umgebaut) und ein Nebellicht hinten ist auch Gesetz.


    Weiss jemand wie das ganze Handgehabt wird?? <amkopfkratz>

  • Also mit schweizer Schilder darfst mit roten blinker fahren.... Da kann die Deutsche Polizei nichts bemängeln..!


    Aber wenn du den Schweizer Wagen in De einlösen willst, dann denke ich musst du auch umbauen für DE... für die abnahme sowieso, später kannst sie wider verbauen bis die Rennleitung dir ne Busse ausstellt, danach fährst du bestimmt wieder mit orangen Blinker...



    Bezüglich dem habe ich auch schon mit deutschen geredet, die USDM Heckleuchten am ITR verbauen wollen, da gibt es auch stress da rote blinker.. Aber je nach dem.. kannst lange fahren ohne das jemand etwas wissen will, aber wenn die Rennleitung sucht, wird si fündig..


    Gruss

    2 Mal editiert, zuletzt von PEZZO ()

  • Ich will ihn schon hier in der Schweiz einlösen, ich wohne ja hier! ;) nur will ich nicht mit dem Auto auf die Schweiz beschränkt sein! Will damit auch mal ohne Stress in die Ferien fahren. <aetsch>

  • No Panik, mit CH schilder gelten die CH Bestimmungen und keine anderen.. :D


    übrigens fahre ich mit USDM Heckleuchten gut 7Jahre und war (DE, IT,FR,SLO,HR) und auf der CH MFK war sie auch schon paar mal, ohne kommentar durchegekommen, so what..?


    Soo soo, gibts doch mal ein Vorteil, anstatt immer nur Nachteile mit unseren CH-Bestimmungen.. <rofl>

  • Da brauchst dir keine Sorgen machen, ich war diesen Sommer mit meinem Motorrad mit CH-Schild in D unterwegs und wurde zur Kontrolle angehalten. Als der Cop die Papiere angeschaut hat (ist nichts eingetragen, Auspuff usw. ist ja bei uns nur auf Beiblättern belegt) kam er nach kurzer Zeit gar nicht mehr draus und hat dann am Ende nur noch die Reifen kontrolliert :D Nicht mal das fehlende Katzenauge oder der zu kleine Rückspiegel fiel ihm noch auf <holy> Da brauchste dich auch gar nicht blöd anmachen zu lassen, wenn du Bescheid weisst und deine Karre nach CH-Richtlinien zugelassen ist, kannst du dich gut rechtfertigen.


    Ich denk das wird umgekehrt auch nicht viel anders sein, wenn jetzt einer mit D-Nummer bei uns in ne Kontrolle gerät. Die Gesetze aus nem andern Land können die unmöglich kennen, also werden sie sich ziemlich sicher auf die "übliche" Kontrolle (Gurte, Alkohol, Drogen <devil> usw). beschränken ;)

  • Als ich vor einigen Jahren an der Tuningworld Bodensee war haben die da eine grosskontrolle gemacht mit CH und DE Polizisten:


    - Der DE Polizist durfte mir nicht direkt eine Busse ausstellen weil ja das CH-recht für mein Auto gilt.
    - Der CH Polizist durfte mir keine Busse ausstellen weil ich in DE unterwegs war.


    Am ende durfte mir der DE Polizist eine Busse geben aufgrund der Mängel die der CH-Polizist nach CH-recht festgestellt hat (Aber deutsche Bussen-preise bezahlen <rotaeye> ) und der CH-Polizist hat in der CH einen MFK-Termin gemacht.


    zum glück schon lange her und ich hab daraus gelernt :D


    My real JDM RHD EK9 & S30Z Project build Blog -->klick<--

  • Danke für eure antworten, naja will nichts illegales (mehr) an meinem Auto ;)

  • grundsätzlech gäute d'bestimmige usem land wo's iglöst isch. usnahm: betriebssicherheit isch nid gwährleischtet...

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