Klappenauspuff zulässig?

  • Hallo zusammen,


    ich wünsche mir für meinen Type-R folgenden Klappenauspuff, konnte aber einfach nicht 100%tig herausfinden, ob dieser nun erlaubt ist oder nicht.


    https://www.remus.eu/news/REMUS-product-information-12-2016


    Vom Strassenverkehrsamt als auch vom Hersteller selbst habe ich bisher noch keine Rückmeldung erhalten (kommt vielleicht noch, ist erst 2 Tage her), daher hoffe ich, hier unkompliziert Unterstützung/Erhfahrungswerte zu finden. Auch habe ich gehört, dass das von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist.


    Reicht es tatsächlich aus, die Eignungserklärung im Fahrzeug mitzuführen und muss auch keine Eintragung in den Fahrzeugpapieren gemacht werden? Ich suche mir eine entsprechende Werkstatt, bestelle die Teile und bin tatsächlich fertig?


    Vielen Dank im Voraus.


    Gruss,
    deveraux

  • Soweit ich informiert bin, gelten die neuen Regelungen bezüglich dem Klappenauspuff für Fahrzeuge ab der 1. Inverkehrssetzung per 1. Juli 2016, und dies für die ganze Schweiz. Falls deiner einem früheren Datum entspricht, ist ein legales nachrüsten möglich, könnt mich jedoch gerne korrigieren. Bezüglich den Gutachten würde ich gleich Remus Schweiz anfragen, da hier eine CH Gutachten nötig ist, dies erspart dir Ärger. Eintragen musst du das Gutachten nicht vom Auspuff (oder es steht ausdrücklich auf dem Gutachten), jedenfalls wäre mir dies hier in Fribourg neu.


    E liebe Gruess usem fromage kanton <rofl>

    Grüsse Yannick
    ///M Power
    VTec Power

  • Hier wird's knifflig: der Civic wurde im Mai zugelassen, allerdings in Deutschland und wird erst jetzt importiert und zugelassen. Somit bin ich nicht sicher, wo ich innerhalb dieser Regelung stehe.


    Remus.ch hat mittlerweile auch geantwortet:


    "Ja, der ESD hat in der CH eine Zulassung."


    Ich bin verwirrt :huh:

  • In diesem Falle bin ich überfragt, dachte aber dies wird dann wie eine Neuzulassung gehandelt. Denke aber dass dies andere Forenuser bestimmt wissen.
    Und wenn du die Klappenanlage in Deutschland vorher verbauen lässt? Wann wird das Auto importiert, hast du schon einen festen Termin?

    Grüsse Yannick
    ///M Power
    VTec Power

  • Ich würde folgendes meinen: Du darfst den Auspuff zwar legal montieren, aber die Klappe muss geschlossen bleiben.
    Das heisst sobald Du die Klappe öffnest bist Du quasi illegal unterwegs.
    Lasse mich gern korrigieren wenn ich falsch liege :)

  • Ich hatte ursprünglich auch an ein Komplettpaket gedacht - weil die Infos aber alle eher schwammig waren, habe ich mich dagegen entschieden. Will eine böse Überraschung bei der MFK vermeiden und preislich hätte ich dadurch auch nichts gewonnen, das in Deutschland machen zu lassen. In erster Linie ging's mir erst einmal um das Auto, der Auspuff ist kein muss - aber wenn's geht, muss ich ihn haben :-D


    Habe es letztlich ebenfalls so verstanden, wie V-techine beschrieben hat.

  • Kurzer Nachtrag: habe nun auch eine Aussage vom Amt bekommen, die nicht nur auf irgendwelche Paragraphen verweist.



    "Sofern die Auspuffanlage genehmigt ist, sollte es kein Problem sein.
    Sie erhalten vom Hersteller oder offiziellen Importeur eine Eignungserklärung.
    Mit dieser Eignungserklärung, bestätigt der Hersteller das alle Geräusch- ggf. Abgasnormen erfüllt werden."


    Die Anlage hat eine CH/EG-Genehmigung somit ist es genau so, wie V-techine gesagt hat. Vielen Dank euch.

  • Super, dann viel Spass damit und allzeit gute Fahrt :thumbup:

    Grüsse Yannick
    ///M Power
    VTec Power

  • Liege ich also richtig, dass mein Type R (1. Inverkehrssetzung Nov 2016) mit einer Remus-Klappenanlage auch bei geschlossener Klappe illegal wäre?


    Ich glaube, es hat sich erledigt:


    "Grosser Wermutstropfen aus Sicht der Lärmgeplagten: Die Verordnung gilt für neue Automodelle, die ab dem 1. Juli 2016 zugelassen werden. Bereits in Verkehr gesetzte Autos und noch angebotene «alte» Modelle dürfen weiterhin die Lärmgrenzwerte verletzen."


    Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/sc…erwuenscht/story/24345451

    2 Mal editiert, zuletzt von FREESKI ()

  • Hallo FREESKI


    Rein rechtlich wäre schon nur das Vorhanden sein der Klappe illegal soweit ich weiss ja. Aber auch hier gibt es immer wieder schöne Ausnahmen natürlich (es geht wie immer um das nötige Kleingeld :whistling: ): Denn, wenn der Klappenauspuff vom Autohersteller selber stammt, kannst du diese nachträglich montieren. Der Hersteller zahlt einfach eine Busse wegen der Lärmüberschreitung, verkauft dann die Anlage zu konditionen, welche diese wieder wettmacht, und muss schlussendlich nicht einmal ein Gutachten mitgeben, da "original" <rofl> . Ich mache es beim M3 genau so, habe mir die M-Performance Anlage noch gekauft und schraube mir diese unter das Auto, bei einer Kontrolle kann die Polizei keinen Einwand geben.


    Ich weiss jetzt nur nicht ob Honda eine Klappenanlage verkauft beim Type R (?)


    Grüsse :)


    Yannick

    Grüsse Yannick
    ///M Power
    VTec Power

    Einmal editiert, zuletzt von HondaJDM ()

  • Stimmt nicht ganz.


    Gesetze im Auto-Bereich gelten normalerweise nicht rückwirkend. heisst alles was vorher zugelassen / eingetragen wurde (egal ob original oder aftermarket) ist / bleibt legal.


    Grundsätzlich wurde ja nicht die klappe an sich verboten sondern nur das umgehen der regulären geräuschlimiten.
    eine klappe kann man auch weiterhin einbauen wenn diese offen nicht lauter ist als das gesetz erlaubt - mit den entsprechenden nachweisen.
    Nur seh ich dann den sinn dahinter nicht mehr wirklich :)


    My real JDM RHD EK9 & S30Z Project build Blog -->klick<--

  • Immer wieder gut etwas neues zu erfahren in dem Falle, dachte schon nur die Montage sei mitlerweile Verkehrswidrig. :-D Aber der Sinn der Anlage ist dementsprechend wirklich nicht mehr vorhanden. Was mich einfach erstaunt ist wie die Grosshersteller eine Busse bezahlen für eine Klappe und diese dann ausliefern können. Wer schon mal neben der Titaniumanlage vom M- Performance gestanden ist weiss was ich meine. Kein (!) Mittelschalldämpfer mehr, Endtopf leer, und ein Kaltstart welcher die Nachbarn aus den Federn reisst morgen früh :wacko:

    Grüsse Yannick
    ///M Power
    VTec Power

    • Offizieller Beitrag

    Seit 01.01.16 ist der Klappenauspuff nicht mehr zulässig, dies gilt auch für die Hersteller. Dass die einfach eine Busse zahlen können und damit hat sich das dann erledigt bezweifle ich stark.


    Abgesehen davon, zu laut ist zu laut, auch wenn die Anlage legal ist, "Verursachung von vermeidbarem Lärm" geht immer ;)

  • Habe mit dem Besitzer in Deutschland gesprochen der seinen Honda HG Motorsport zur Verfügung gestellt hat für die Entwicklung und Zulassung der Anlage nach dem EG Genehmigungsverfahren.


    Er hat mir am telefon gesagt die Anlage ist der Hammer:


    https://www.facebook.com/veiti…671166249/?type=3&theater


    Wie ist es möglich das diese Anlage einen schweizer Importeur hat der noch keine einzige Anlage in der Schweiz verkauft hat und eine Bescheinigung abgeben kann für die Schweiz ?

  • Wie ist es möglich das diese Anlage einen schweizer Importeur hat der noch keine einzige Anlage in der Schweiz verkauft hat und eine Bescheinigung abgeben kann für die Schweiz ?


    Vielleicht hat er die Anlagen nur zu "rennzwecken" im Angebot, oder für Leute die sie Selber zulassen wollen und das Interesse war halt bisher einfach noch nicht da?


    Kriegen tut man in der Schweiz alles wenn man weiss wo suchen, nur halt meistens ohne die nötigen Zulassungen oder Papiere ;)


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