Hi Leute
Habe eine allgemeine rechtliche Frage zu Gebrauchtwagenkauf und im Nachhinein aufgetretenen Mängeln. Hier mal ein kurzer Auszug aus dem OR:
Artikel 197 bzgl. Mängel:
https://or.gesetzestext.ch/art…y=207&art=Kauf_und_Tausch
Artikel 199 bzgl. Wegbedingung von Mängeln:
https://or.gesetzestext.ch/art…y=209&art=Kauf_und_Tausch
Die Frage ist nun, welche Mängel als so gravierend eingestuft werden, dass eine Wandelung in Frage kommt. Z.b. ein Ölverbrauch von 1 1/2 Liter auf 1000km wäre aus meiner Sicht hier klar gerechtfertigt, oder interpretiere ich das falsch?
Bin gespannt was unsere Juristen hierzu sagen können
Gruss
Renato