Hast du einen Rechtschutz ? Würd da mal anfragen.
Schau mal hier https://www.vertragsrecht.ch/willensmaengel/absichtliche-taeuschung
- Unterdrückung vorhandener Tatsachen
- Tatsachen
- Begriff
- Tatsachen sind objektiv feststellbare Zustände, Ereignisse tatsächlicher Art oder rechtlicher Art.
- Schweigender ist aufklärungspflichtig aufgrund Vertrag, Gesetz, Grundsatz von Treu und Glauben oder der herrschenden Anschauung (vgl. BGE 117 II 218 E. 6)
- Begriff
Meiner Meinung nach (ich weiss nicht wie es dann wirklich ist), gibts 3 Optionen.
1. Umtausch
2. Reparieren
3. Geld zurück
So haben wir es gemacht beim letzten Arbeitgeber. Nur haben wir keine Autos verkauft, von daher weiss ich nicht wie es sich mit Autos verhält.
Gruss
PS: Ich für meinen Teil, könnte dies nicht auf mir sitzen lassen. NO WAY !
Welche Garage war es den? Das ich bloss nie zudem hingeh.