Hi @ all
Jetzt haben die grad im Radio berichtet, in Deutschland hat der Bundesgerichtshof entschieden, ein Radarwarngerät darf im PW eingeschaltet mitgeführt werden!!!!! War noch die Rede von gewissen Witterungsbedingungen, aber wenns legal mitgeführt werden darf...
In der Schweiz bleibt es verboten und wird mit Busse oder Gefängnis bestraft, so die Stadtpolizei Zürich...
Gruss