Klarglasrückleuchten

  • Habe folgendes Problem
    Habe mir neulich von deutschland her Klarglasrückleuchten bestellt. Habe aber dazu kein beiblatt erhalten <confused>. Jetzt hat mann mir gesagt diese Leuchten könne man auch eintragen lassen. Stimmt das? Wenn ja wieviel kostet das?


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen


    Have a nice day

  • was müsste denn hinten draufstehen? Steht nur AI(3)P23T oder so ähnlich

  • DOT SAE oder E Prüfzeichen müssen drauf sein sonst sind sie nicht zulässig in der CH.

  • Nope. Müsste irgendwo ne riiiesen Nummer die mit SAE oder DOT beginnt, draufstehen (vergleichs mit den Originalleuchten) ;)

  • nicht das ich wüsste. habe letztes jahr auch heckleuchten für meinen ee8 gesucht und habe x diskussionen geführt von wegen zulässigkeit in der ch usw. meine haben jetzt ein E prüfzeichen und somit zugelassen. es gibt eben viele leuchten z.b. aus den staaten und die haben andere normen als wir.

  • Zitat

    Original von Acura20
    Klarglasrückleuchten


    Ach und soviel mir ist sind Klarglasleuchten (alles weiss) sowieso nicht erlaubt wegen diesen Blinkervorschriften und Katzenaugenvorschriften bei uns in der CH.

  • Also wenn dem D TÜV schon die US Normen wurst sind,dann wirds dem CH "TÜV" erst recht......!


    @Squid:Welche Klarglasrückleuchten hast du denn?.....mir sind soweit keine bekannt,die ein E-Prüfzeichen haben!

  • McArtos Ich hab keine Klarglasrückleuchten. Wollte erst haben aber die gibt es eben nicht mit Prüfzeichen. Kommt jetzt drauf an was jeder unter Klarglasrückleuchten versteht :)

  • Zitat

    meine haben jetzt ein E prüfzeichen und somit zugelassen.

    Deswegen dachte ich Du hättest jetzt welche! ;)


    Für mich heißt das,das die "Streuscheibe" durchsichtig (also klar) ist und der "eigentliche Leuchtkörper" die entsprechende Farbe abstrahlt!

  • Ok jetzt verstehen wir uns :) Ne ich habe keine Klarglasleuchten. eben da wäre das Problem der Blinker und der Katzenaugen gewesen.

  • So sehen Klarglas-Leuchten aus...



    Und die hatten bei mir kein problem bei der MFK...

  • Ja aber es kommt auf den Autotypen an. Und ohne Prüfzeichen läuft eh nix. Hab letztens auch für nen T23 solche Leuchten bestellt und da gab es auch viele ohne Prüfzeichen.


    Aber ja die Moral von der Geschicht,
    kauf Heckleuchten ohne Prüfzeichen NICHT :D

  • Zitat

    Original von Quick
    Denke, die Freunden in Uniform werden nicht viel dazu sagen!
    Vielleicht die Versicherung bei einer Unfall! <rotaeye>


    Gruss Quick


    Wenn du einen Unfall hast, suchen die versicherungen genau nach solchen Sachen! Um danach Regress zu fordern... <rudi>


    Und sowieso, Klarglas hat langsam sowieso jeder... <aetsch>
    Je nach dem was du für eine Karre hast! Beim CRX könnte man zum Beispiel den äusseren Rand lackieren. Sieht leckerer aus als Altezzas...


    Was aber noch geiler kommt: Altezzas mit dem lackierten Rand! <thumbsup>

    Das Mass der Dinge: 5-Zylinder und 4 Ringe!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von McArtos
    Also wenn dem D TÜV schon die US Normen wurst sind,dann wirds dem CH "TÜV" erst recht......!


    Hehe... in der Schweiz ist vieles einfacher als in Deutschland, auch wenn viele etwas anderes behaupten ;)


    Wenn die Rückleuchten ein SAE-, DOT- oder E-Prüfzeichen haben sind sie erlaubt und müssen nicht eingetragen werden. Haben sie keines dieser Prüfzeichen, sind sie nicht erlaubt und können nicht eingetragen werden.

  • naja. werde die rückleuchten auf jeden fall dran lassen. sieht nähmlich verdammt geil aus find ich!
    Aber nochmals vielen dank für eure Hilfe <thumbsup> <thumbsup> <thumbsup> <thumbsup> <thumbsup>

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